Nach dem geplanten Terroranschlag auf ein Konzert von Taylor Swift in Wien wurde bekannt, dass nach aktuellem Ermittlungsstand acht für das Konzert vorgesehene Security-Mitarbeiter als amtsbekannt identifiziert worden seien. Deswegen fordern die Grünen ein Gesetz für Sicherheitsfirmen. Diese seien derzeit „keinen Qualitätsstandards und Kontrollen unterworfen“, kritisierte Klubobfrau Sigrid Maurer. „Es existieren weder eine einheitliche Ausbildung noch Mindestanforderungen für das Personal.“ Diese durch die Ermittlungen offenkundig gewordenen „Missstände“ sollten durch ein „Sicherheitsdienstleistungs-Gesetz“ behoben werden.

Die Grünen wollen darin jedenfalls eine Registrierungspflicht für sowie Kontrolle von Sicherheitsunternehmen umgesetzt sehen, außerdem sollen Beschäftigte behördlich registriert werden, inklusive eines Abgleichs mit den Sicherheitsbehörden. Die Ausbildung für das Personal solle standardisiert werden. Maurer kündigte diesbezügliche Gespräche mit dem Koalitionspartner an.

Sicherheitsüberprüfung sei „massiver Eingriff in Persönlichkeitsrechte“

Überprüfungen von Sicherheitspersonal nach dem Sicherheitspolizeigesetz ist im Moment nur bei Verdacht möglich – oder wenn es um kritische Infrastruktur wie Flughäfen geht. Popkonzerte im Stadion würden nicht darunter fallen, sagt Verfassungsrechtsexperte Peter Bußjäger im Ö1-Morgenjournal. Das könne aber geändert werden: „Ich würde sagen, es ist legistisch machbar, für Veranstaltungen, die mit einem großen Gefährdungspotenzial verbunden sind, eine Sicherheitsüberprüfung von Personen vorzusehen, die hier in einer besonderen Verantwortung stehen.“

Juristisch sei das ein sensibles Terrain und könnte gegen die Verfassung verstoßen: „Eine solche Sicherheitsüberprüfung greift massiv in die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen ein“, sagt Bußjäger. Aus diesem Grund müsse das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt bleiben. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) meint, dass es für den Ablauf von Sicherheitsprüfungen schon ein „klares Reglement“ gebe – unter Umständen müsse man an manchen Stellen „nachschärfen“.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hatte auf Nachfrage im Rahmen einer Pressekonferenz eine mögliche Schaffung einer verpflichtenden Sicherheitsüberprüfung für Mitarbeiter bei Großveranstaltungen begrüßt. Dies wäre „gut und vernünftig“. Zu den andauernden Ermittlungen sagte Karner am Montag, es verfestige sich das Bild von „Anschlagsplanung und Radikalisierung“. Derzeit würden Datenträger wie Mobiltelefone und Kontakte analysiert, meint Karner. Medial berichtete Details wollte der Minister mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht kommentieren.

Karner fordert „moderne Überwachungsmethoden“

Karner hatte am Montag außerdem einmal mehr „moderne Überwachungsmethoden“ gefordert. Ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf liege seit Monaten bei den Grünen, sagte er am Rande eines Pressetermins. Die darin enthaltenen Möglichkeiten etwa zur Messenger-Überwachung „machen Sinn“, für ein „andauerndes Herumschrauben“ habe er „kein Verständnis“. „Terroristen schreiben keine Briefe“, betonte der Innenminister und verwies für weitere Nachfragen auf den Koalitionspartner. Man sei für die Umsetzung auf eine Mehrheit im Nationalrat angewiesen. Die Grünen hatten sich zuletzt grundsätzlich gesprächsbereit gezeigt, jedoch einen Vorschlag gefordert, der grundrechts-, datenschutz- sowie verfassungskonform sei.

Datenschützer kritisieren die Messenger-Überwachung, da sie Massenüberwachung und Verstöße gegen die Grundrechte befürchten. Es würden außerdem Sicherheitslücken entstehen, die auch von Kriminellen oder ausländischen Spionen ausgenutzt werden könnten.