Die Festnahme des verhinderten Terror-Attentäters in Ternitz ist am Mittwoch, nur einen Tag vor dem ersten von drei geplanten Konzerten von US-Superstar Taylor Swift, erfolgt. Zunächst hieß es, der erste Hinweis sei 10 bis 14 Tage davor in Österreich eingelangt. Das wurde am Samstag aber bestritten.

In einer gemeinsamen Stellungnahme betonten das Abwehramt, die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst und das Heeresnachrichtenamt, dass man „nur wenige Tage vor den geplanten Konzerten partnerdienstliche Informationen erhalten habe“. Berichte, dass Informationen zu den Verdächtigen oder zu den geplanten Anschlägen bereits seit 14 Tagen bei den Diensten verfügbar gewesen wären, „entbehren jeglicher Grundlage“.

Die Information über die potenzielle Terrorgefahr ist von militärischen ausländischen Nachrichtendiensten gekommen. Ansprechpartner war deswegen das österreichische Gegenüber, das ist das Heeresnachrichtenamt (HNaA). Das hat auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) im Interview in der ZiB 2 am Donnerstag bestätigt. Allerdings sagte Nehammer auch, dass die Information über eine neue Plattform „sofort“ mit dem Staatsschutz (DSN) geteilt wurde.

Vage erste Hinweise

Die APA berichtet nun, dass die DSN die Information nur wenige Tage vor der erfolgten Festnahme erhalten hatte. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst sei „unter höchstem Zeitdruck“ gestanden, hieß es. Das Nachrichtenamt des Heeres soll, so die APA, äußerst vage Hinweise erhalten haben, weshalb man zu recherchieren begann und erst danach die Sache an die DSN weitergab.

Der Geheimdienstexperte Thomas Riegler hält dies für plausibel, wie er auf X (Twitter) schrieb. „Es trudeln laufend Warnungen von allen möglichen Seiten ein, hauptsächlich raw intelligence (Rohdaten von Geheimdiensten, Anm.), die man erst selbst bearbeiten/prüfen muss“, schrieb der Historiker.

Praktisch gleichzeitig mit der Information des Heeresnachrichtenamtes gelangten auch Hinweise von ausländischen Partnerdiensten der DSN zu einem geplanten Attentat zum Staatsschutz. Dabei sei übereinstimmend von einem Einzeltäter die Rede gewesen. Außerdem sollen die Informationen noch unkonkret gewesen sein und zunächst behördenintern zeitintensive Abklärungen erforderlich gemacht haben.

In weiterer Folge wurden von der DSN zur Konkretisierung und Berichterstattung an die Justizbehörden umfangreiche Schritte zur Gefahreneinordnung, Vorbereitungsarbeiten zur Gefahrenabwehr, Kontrollmaßnahmen und Ermittlungen notwendig. Der 19-jährige Hauptverdächtige war den Staatsschützern nicht bekannt. Für die DSN ging es in der knappen Zeit auch darum, rechtzeitig vor den Konzert-Terminen ausreichend Beweismaterial zu sammeln und sicherzustellen, auf dessen Basis auch eine U-Haft verhängt werden kann.

DSN-Chef hält sich bedeckt

Die ersten Ermittlungen zeigten, dass der 19-Jährige kein Einzeltäter sein dürfte, er die Vorbereitungen zur beabsichtigten Tat vermutlich nicht alleine durchgeführt hat und es offenbar Mitwisser gab. Dabei gelten Ermittlungen in der Terrorismusbekämpfung als zeit- und ressourcenintensiv. In Österreich gestaltet sich dies noch aufwendiger als in anderen EU-Ländern, weil es rechtliche Hürden gibt. Die Überwachung von Messenger-Diensten ist hierzulande nach wie vor nicht zulässig.

Zu den Hinweisen, die auf die Spur des 19-Jährigen und in weiterer Folge zu zwei weiteren Festnahmen führten, gab sich DSN-Direktor Omar Haijawi-Pirchner auf APA-Anfrage bedeckt: „Ein wichtiger Aspekt unserer professionellen Arbeitsweise ist, dass wir keine Details zur Kommunikation mit unseren nationalen und internationalen Partnern offenlegen – weder zu Metadaten noch zu Inhalten.“

Zum vorliegenden Ermittlungsergebnis meinte Haijawi-Pirchner: „Die DSN konnte ihren gesetzlichen Auftrag vollumfänglich erfüllen und das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft zurückerlangen. Sie genießt das Vertrauen weltweiter Partner und steht im regelmäßigen Austausch mit internationalen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten.“ In der DSN würden die nachrichtendienstliche und die polizeiliche Komponente vereint, „wodurch wir für die konkrete Gefahrenabwehr zuständig sind“. Abschließend betonte Haijawi-Pirchner: „Wenn es darum geht, akute Gefahren abzuwehren, ist rasches und zielgerichtetes Handeln notwendig.“