Die Pensionen sollen im kommenden Jahr um den gesetzlichen Anpassungsfaktor steigen, der voraussichtlich zwischen 4,5 und 4,7 Prozent liegen wird. Das hat die Bundesregierung am Dienstag bekanntgegeben. Um denselben Wert soll auch die Ausgleichszulage steigen. Für höchste Pensionen gibt es wieder eine Deckelung. Die Schutzklausel für das Pensionskonto wird um ein Jahr verlängert, die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung bleibt ausgesetzt.
Die Regierung ist diesmal vorgeprescht, denn der gesetzliche Anpassungsfaktor, berechnet aus der Durchschnittsinflation von August 2023 bis Juli 2024, steht erst fest, wenn auch die Juli-Inflation bekannt ist. Derzeit schätzen Experten laut Regierungsangaben, dass die kumulierte Jahresinflation zwischen 4,5 und 4,7 Prozent liegen wird. Am Mittwoch gibt die Statistik Austria ihre Schnellschätzung bekannt, der finale Wert steht dann im September fest. Der Nationalratsbeschluss zur Pensionserhöhung ist ebenfalls für September geplant.
Durchschnittspension steigt um 78 Euro
Mit der Festlegung der Regierung soll für die rund 2,3 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten in der gesetzlichen Pensionsversicherung die Teuerung der vergangenen zwölf Monate voll ausgeglichen werden. Die Durchschnittspension von 1694 Euro brutto pro Monat steige damit um rund 78 Euro, hieß es. Spitzenpensionen über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro monatlich werden bis zu diesem Wert ebenfalls um den gesetzlichen Anpassungsfaktor erhöht.
Im selben Ausmaß wie die Pensionen wird im kommenden Jahr auch die Ausgleichszulage für rund 200.000 Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten erhöht. Ihre Pension steigt von aktuell mindestens 1.217,96 auf voraussichtlich rund 1.275 Euro.
Für Neupensionisten wird die Schutzklausel für das Pensionskonto um ein Jahr verlängert. Alle Personen, die 2025 regulär in Pension gehen, erhalten so die Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten. Ausgenommen sind nur Personen, die freiwillig vorzeitig in Pension gehen, also eine Korridorpension antreten, ohne dass sie zuvor arbeitslos waren. Damit werde ein Anreiz geschaffen, nicht früher in Pension zu gehen.
Aliquotierungsregelung bleibt ausgesetzt
Zusätzlich wird die gesetzliche Aliquotierungsregelung auch 2026 ausgesetzt, also ein Jahr länger als bisher vorgesehen. So erhalten alle Personen, die 2025 ihre Pension antreten, im darauffolgenden Jahr bereits die volle Pensionserhöhung - unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen.
Die Regierungsspitze zeigte sich mit der Einigung zufrieden. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die finanzielle Absicherung im Alter eine Frage der Gerechtigkeit sei. Mit der Einigung sorge man auch dafür, dass keine Anreize entstünden, früher in Pension zu gehen. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) unterstrich, dass die Erhöhung 2025 spürbar höher ausfallen werde als die Teuerung im kommenden Jahr.