Das Bezirksgericht Josefstadt hat der Grünen Europaabgeordneten Lena Schilling die Zahlung von 4000 Euro aufgetragen. Wie der „Standard“ berichtet, geht es um einen vermeintlichen Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, die mit dem Ehepaar Bohrn-Mena abgeschlossen wurde. Gegen die Strafe wird berufen.
Im Wesentlichen dreht sich die Sache darum, dass dem Aktivisten-Paar vorgeworfen worden war, sich über die eigene gemeinnützige Stiftung zu bereichern. Diese Vorhaltung kam nach der Unterlassungserklärung aber nicht von Schilling selbst, sondern von ihrer Anwältin Maria Windhager. „Schilling hat genau gar nichts gemacht“, so Windhager zur Kleinen Zeitung.
Schriftsatz wurde weitergegeben
Konkret geht es dabei um die Weitergabe eines Schriftsatzes an einen Journalisten, in dem argumentiert wird, warum kein Widerrufsanspruch gegen Schilling bestehe, so die Anwältin. Formal wird diese Weitergabe Lena Schilling zugerechnet. Windhager sieht in der Weitergabe jedoch einen legitimen Teil ihrer Verteidigung: „Ich muss mich ja verteidigen können, daher ist es aus meiner Sicht kein Verstoß. Ich darf das als Anwältin machen.“
Weil aus dem Schriftsatz zitiert wurde, ging das Ehepaar Bohrn-Mena mit einem Exekutionsantrag vor, dem das Bezirksgericht stattgab. Windhager wird diese Exekution bekämpfen, weil sich Schilling gemäß dem Vergleich nicht mehr entsprechend geäußert habe.