Ab Dienstag gelten neue Regeln für Asylwerberinnen und -werber in der Grundversorgung des Bundes. Künftig müssen diese verpflichtend gemeinnützige Arbeit verrichten, vorgesehen sind zehn Stunden pro Woche. Wer das verweigert, soll nur noch 20 statt den in der Bundesbetreuung üblicherweise vorgesehenen 40 Euro Taschengeld erhalten. Ausnahmen gibt es etwa für Kinder oder Frauen im Mutterschutz.
Per Verordnung tritt um Mitternacht ein Katalog mit möglichen Tätigkeiten in Kraft, zu denen die Menschen in Bundesbetreuungseinrichtungen aufgefordert werden können. Arbeiten können Asylwerber demnach nicht nur in der jeweiligen Einrichtung, sondern auch für Bund, Land und Gemeinde sowie in Organisationen der öffentlichen Hand, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Auch Gesellschaften, bei denen mindestens fünf Zivildiener beschäftigt sind, kommen infrage. Bei einer Pressekonferenz am Montag nannte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) die Pflege von Grünflächen sowie die Mitarbeit in Bibliotheken oder Obdachloseneinrichtungen als Beispiele.
Genügend Arbeit für Asylwerber
Tätigkeiten gebe es jedenfalls genug, betonte Andreas Achrainer, Geschäftsführer der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, die für die Bundesquartiere zuständig ist. Bis die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Organisationen angelaufen ist, könne man ausreichend Arbeit auch innerhalb der Flüchtlingseinrichtungen zur Verfügung stellen. Längerfristig bevorzuge er allerdings Arbeiten außerhalb der Quartiere: „Das schafft Gelegenheiten zur Begegnung mit der österreichischen Gesellschaft, von der beide Seiten profitieren.“
Gute Erfahrungen habe man bisher jedenfalls mit „Grundregelkursen“ gemacht, die bereits im Juni in Bundesbetreuungseinrichtungen eingeführt wurden, berichtete Achrainer. Dabei absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehrere Module, unter anderem zu Umgangsformen, Gleichberechtigung von Männern und Frauen oder Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Auch für den Kampf gegen Antisemitismus sollen die Menschen sensibilisiert werden. Wird die Teilnahme an den Kursen verweigert, droht ebenfalls eine Kürzung des Taschengeldes. Bisher hätten 1653 Asylsuchende an den Kursen teilgenommen, Sanktionen hätten bisher nicht verhängt werden müssen.
Die neuen Regeln gelten ausschließlich für die Bundesbetreuung. Karner ging am Montag allerdings davon aus, dass die Bundesländer ähnliche Neuerungen umsetzen würden. „Dinge, die funktionieren, werden von anderen übernommen.“
Bundesländer übernehmen Asylwerber häufig nicht
In der Bundesversorgung werden Asylwerberinnen und -werber in den ersten Wochen nach ihrer Ankunft versorgt, während geprüft wird, ob Österreich für das Asylverfahren zuständig ist. Sobald ein Antragsteller zum Asylverfahren zugelassen ist, ist ein Wechsel in die Versorgung der Länder vorgesehen. Dabei kommt es allerdings häufig zu Problemen: Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage an Karner ergab kürzlich, dass die Bundesländer seit Ende 2020 in mehr als 100.000 Fällen die Übernahme von Asylwerbern abgelehnt hätten.
Das sei „keine neue Information“, sagte Karner am Montag, angesprochen auf die Zahlen. Vor allem im Jahr 2022 seien die Versorgungseinrichtungen in manchen Bundesländern an Grenze gestoßen, seither sei „vieles auch gelungen“. Sowohl die Zahlen der Asylanträge insgesamt als auch die der Menschen in Grundversorgung seien stark zurückgegangen.