Die hohe Inflation lässt auch die Steuerstufen nach oben rücken – im kommenden Jahr um fast vier Prozent. Durch das Ende der kalten Progression fließen zwei Drittel der schleichenden Steuererhöhungen automatisiert zurück, ein Drittel wird aber politisch verteilt. Das sind für das kommende Jahr rund 650 Millionen Euro. Die türkis-grüne Bundesregierung hat am Donnerstag deren Aufteilung präsentiert.

Da die Regierungsspitze am Dienstagabend in Leipzig beim EM-Spiel weilte, wurde die Einigung erst am Donnerstag präsentiert. Dafür gleich mit Kanzler, Vizekanzler, Finanz- und Sozialminister. Abgesehen vom semi-offiziellen Kabinenbesuch von Karl Nehammer und Werner Kogler war dies der erste gemeinsame Auftritt der Regierungsspitze seit den Querelen um das EU-Renaturierungsgesetz.

Regierung demonstrierte Handlungsfähigkeit

Dass die Handlungsfähigkeit der Regierung seither in Zweifel gezogen wird, thematisierte Nehammer gleich zu Beginn. Man habe versprochen, weiter zu regieren. „Und wir haben dieses Versprechen eingelöst“, sagte Nehammer. Auch Kogler betonte: „Sie sehen, diese Regierung regiert.“ Das zu verteilende dritte Drittel aus der Abschaffung der kalten Progression wird in eine stärkere Erhöhung der Steuerstufen, eine volle Abgeltung der Inflation bei Absetzbeträgen sowie in Maßnahmen im Bereich von Unternehmen gesteckt. Auch das Kilometergeld wird erhöht.

Konkret werden die Steuerstufen für das nächste Jahr um knapp vier Prozent angehoben. Ab 2025 liegt die Grenze für die erste Tarifstufe bei 13.308 Euro, für die zweite Tarifstufe bei 21.617 Euro, für die dritte Tarifstufe bei 35.836 Euro, für die vierte Tarifstufe bei 69.166 Euro und für die fünfte Tarifstufe bei 103.072 Euro. Wie Finanzminister Magnus Brunner erläuterte, lag die erste Tarifstufe vor dem Ende der kalten Progression bei 11.000 Euro. Ab 2025 müssen erst bei einem Einkommen von 13.308 Euro Steuern bezahlt werden.

Kleinunternehmergrenze künftig bei 55.000 Euro

Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird künftig einheitlich 50 Cent pro Kilometer betragen. Diese Erhöhung hatten unter anderem ÖGB und Arbeiterkammer gefordert. Außerdem wird etwa die sogenannte Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro (derzeit 35.000 Euro) ansteigen. Diese Grenze entscheidet darüber, ob man noch als Kleinunternehmer gilt oder der Regelbesteuerung unterliegt.

Ebenfalls erhöht werden Tag- und Nachtgelder, die ab kommendem Jahr 30 Euro betragen dürfen. Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen. Sozialminister Johannes Rauch nannte es ein „ausgewogenes Paket“, die ÖVP strich die „Leistungsträger“ hervor, die profitieren. Im Vorjahr war das dritte Drittel in eine stärkere Anpassung der Steuerstufen für kleinere und mittlere Einkommen geflossen.