Die Grünen haben sich durchgesetzt. Wenn der Nationalrat kommende Woche zu seinen finalen Sitzungen vor der Sommerpause zusammentritt, wird die umstrittene Reform der Handysicherstellungen nicht auf der Tagesordnung stehen. Eine geplante Kompetenzverschiebung von Staatsanwaltschaft in Richtung Kriminalpolizei hatte für massive Kritik gesorgt – ebenso wie die ursprünglich nur zweiwöchige Begutachtungsfrist. Am Dienstag vollzog Justizministerin Alma Zadić allerdings eine Kehrtwende: Die Begutachtungsfrist soll verlängert, der Beschluss auf September verschoben werden.
Mit dem Koalitionspartner schien der Schritt nicht abgestimmt: ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler betonte, sie gehe weiterhin von einer Abstimmung Anfang Juli aus. Doch den nächsten großen, öffentlich ausgetragenen Koalitionsstreit wollte man offenbar nicht riskieren. Bezüglich der Genese des Gesetzesentwurfs und seiner umstrittenen Inhalte halten sich beide Koalitionspartner gegenüber der Kleinen Zeitung bedeckt, gegenseitige Schuldzuweisungen bleiben aus.
VfGH-Erkenntnis machte Reform notwendig
Was das Zustandekommen der ursprünglich verkürzten Begutachtungsfrist betrifft, gehen die Erzählungen auseinander. Auf grüner Seite spricht man von zähen Verhandlungen im Vorfeld, auf ÖVP-Seite heißt es sinngemäß, der Koalitionspartner hätte früher in die Gänge kommen müssen, Edtstadler habe seit langem auf eine entsprechende Reform gepocht.
Doch die Zeit für die Reform war von Anfang an knapp bemessen. Im Dezember 2023 hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die bisherige Regelung zur Handysicherstellung aufgehoben. Als zentrale Vorgabe für die Neuregelung legte das Höchstgericht fest, dass künftig Handysicherstellungen erst nach richterlicher Genehmigung stattfinden dürfen. Der Gesetzgeber hat nun bis Jänner 2025 Zeit, das Gesetz zu „reparieren“. Tatsächlich muss die Reform aber bereits bis zur Nationalratswahl im Herbst stehen, denn ob bis Jahreswechsel eine neue Regierung angelobt ist, ist unklar.
Zadic will Entwurf überarbeiten
Diesen Zeitrahmen können ÖVP und Grüne nun immerhin ausreizen. Doch die Verschiebung ist nur ein Etappensieg für Zadić. Denn diese stellte neben der längeren Begutachtungsfrist auch Änderungen im Gesetzesentwurf in Aussicht, ohne dabei ins Detail zu gehen. Auf welche Reform der Reform sich die Koalitionspartner über den Sommer einigen können und wie ein neuer, überarbeiteter Entwurf aufgenommen wird, bleibt abzuwarten.