Zwölf Tage nach der Wahl zum Europäischen Parlament startet am Freitag in Wien am Bezirksgericht Innere Stadt die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Grünen Spitzenkandidatin und Ex-Klimaaktivistin Lena Schilling und dem Ehepaar Bohrn Mena. Veronika und Sebastian Bohrn Mena haben Schilling auf öffentlichen Widerruf mehrerer Aussagen geklagt, die sie als „tatsachenwidrig“, „ehrenbeleidigend“ und „kreditschädigend“ bezeichnen. Der Streitwert beträgt 12.000 Euro.
Bei dem Gerichtstermin handelt es sich um eine erste Tagsatzung, die dazu dient, das weitere Prozessprogramm zu erörtern und auf Schiene zu bringen. Schilling wird laut ihrer Anwältin Maria Windhager nicht erscheinen, ob sich die Kläger am Bezirksgericht einfinden werden, war vorerst unklar. Die Beantwortung einer dahin gehenden Anfrage bei deren Rechtsvertreter Peter Zöchbauer stand am frühen Donnerstagnachmittag aus.
„Vielzahl von unwahren Behauptungen verbreitet“
Die Kläger werfen Schilling vor, diese hätte seit 2022 „gegenüber einer Vielzahl an dritten Personen“ unwahre Behauptungen „verbreitet“ und dadurch den „wirtschaftlichen Ruf“ der Kläger „gefährdet“, was Lena Schilling bestreitet. Von der Klage konkret umfasst sind drei Punkte: Sebastian Bohrn Mena sei gegenüber seiner Ehefrau mehrfach und auf verschiedene Weise gewalttätig geworden, wodurch Veronika Bohrn Mena eine Fehlgeburt erlitten hätte. Widerrufen soll Schilling weiters, das Ehepaar Bohrn Mena würde sich an einer von ihnen gegründeten und betriebenen gemeinnützigen Stiftung persönlich bereichern und dabei „wie die Mafia“ agieren.
Lena Schilling betont, sie hätte die inkriminierten Behauptungen „niemals öffentlich verbreitet“. Was die angeblichen Tätlichkeiten betrifft, habe sie „im privaten Umfeld von diesbezüglichen Befürchtungen erfahren und sich nur unter Wahrung der notwendigen Neutralität und Ausgewogenheit vertraulich über entsprechende Vermutungen ausgetauscht“, hält Schillings Rechtsvertreterin in einem Schriftsatz fest.
Anwältin: Bohrn Menas haben Behauptungen selbst verbreitet
Zum Gebaren der Bohrn Menas im Zusammenhang mit ihrer Stiftung stellt Schilling-Anwältin Windhager fest, aufgrund der „fragwürdigen geschäftlichen Praktiken“ der Kläger sei die Aussage, diese würden sich „durch ihre Arbeit für ihre gemeinnützige Stiftung persönlich bereichern, durch ein hinreichendes Tatsachensubstrat gedeckt“. Sich durch Arbeit in einer gemeinnützigen Einrichtung persönlich – im Sinne von entgeltlichen Leistungen für diese Einrichtung – zu bereichern, sei „weder illegal noch moralisch verpönt. Folglich erweist sich die Klage auch diesbezüglich als nicht begründet“.
Windhager stellt abschließend klar, Lena Schilling träfe „kein Verschulden an der nunmehr öffentlich geführten Debatte über den gegenständlichen Sachverhalt“. Vielmehr hätten die Kläger selbst „die öffentliche Verbreitung der inkriminierten Behauptungen ermöglicht und befeuert“.
„Konkret gefährliches Handeln“ von Schilling
Der Rechtsvertreter der Bohrn Menas, Peter Zöchbauer, hält dem entgegen, Schilling habe „die von ihr selbst erfundenen unwahren substanzlosen Vorwürfe ‚in die Welt gesetzt‘ und habe damit rechnen müssen, dass alle weiteren Reaktionen bzw. deren Weiterverbreitung darauf zurückgeführt werden“. Insoweit liege „konkret gefährliches Handeln“ für den ab den jeweiligen Äußerungen eingetretenen Schaden vor. Die Vorwürfe seien „gänzlich unwahr“, ihre Verbreitung“ schuldhaft“.
„Wir sind sehr betroffen, dass Maria Windhager, Anwältin von Lena Schilling, schon vor Prozessbeginn Stimmung im Sinne ihrer Mandantin und damit gegen uns macht“, meinte das Ehepaar Bohn Mena am Donnerstagnachmittag. Die Anwältin spreche „uns öffentlich schuldig, noch bevor es überhaupt eine Verhandlung gab und wir uns dazu äußern, Beweise vorlegen oder Zeugen laden konnten“, hieß es in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Deren Rechtsvertreter ergänzte: „Lena Schilling hat sich in ihrem Unterlassungsvergleich bei sonstiger Exekution unter anderem verpflichtet, den Vorwurf, ‚Comun‘ würde wie die ‚Mafia‘ agieren, künftig nicht mehr zu verbreiten. Dieser Vorwurf wurde dennoch erneut, und sogar öffentlich, erhoben. (...) Daher werden wir mit Unterlassungsexekution vorgehen.“