Mit der Rechtsstaatlichkeit in Österreich geht es bergab. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie im Auftrag des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (Örak). Kurz-, mittel- und langfristig würde sich die Lage in praktisch allen Bereichen verschlechtern, nur in jenem der „Ordnung und Sicherheit“ herrscht mehr Optimismus, heißt es zur inzwischen vierten Untersuchung dieser Art, für die statistische Quellen sowie die Befragung von knapp 300 Anwältinnen und Anwälten herangezogen werden. Verschlechterungen werden in den Bereichen Qualität und Stabilität staatlicher Strukturen, Qualität der Gesetzgebung, Korruptionsbekämpfung, Grund- und Freiheitsrechte, Wirtschaftsstandort bzw. Rechtssicherheit juristischer Personen, Lebensraum und Rechtssicherheit natürlicher Personen, bürgernaher Staat sowie Zivil-, Straf- bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit verzeichnet.
Örak-Präsident Armenak Utudjian spricht von einem „alarmierenden Befund“, es brauche neben Demokratie- und Rechtsbildung in Schulen auch weitere Maßnahmen, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu steigern. Unter anderem spricht sich Utudjian gegen „Zurufe von außen“ in laufenden Verfahren und für eine fixe Begutachtungsfrist für Gesetze aus. Auch gegen Anlassgesetzgebung, wie die zuletzt geforderte Herabsetzung der Strafmündigkeit, spricht sich der Präsident aus. Irgendwann müsse es zudem eine fixierte Verjährungsfrist geben.
Angesprochen auf die jüngste Gesetzesvorlage der Regierung für die Sicherstellung von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern begrüßte Utudjian den Vorstoß zwar, fordert jedoch einen dringenden Tatverdacht als Voraussetzung für die Sicherstellung. Bislang reiche ein Anfangsverdacht. Zudem sollten Richterinnen und Richter künftig ihre Entscheidungen verpflichtend begründen. Weiterhin ablehnend zeigt sich die Örak hinsichtlich der von der ÖVP geforderten Überwachung von Messengerdiensten.