„Wir stehen heute vor einer fundamentalen Entscheidung. Und ich habe schon mehrfach Österreichs Bedenken und Sorgen zum Vorschlag vorgebracht und ich möchte auch heute daran erinnern. Es ist unerlässlich, dass wir Gesetze beschließen, die umsetzbar sind. Gesetze, die an unsere nationalen Begebenheiten angepasst und flexibel und dadurch wirksam sind. Die Verordnung muss nicht nur ein zentrales Instrument dafür sein, den Kampf gegen den Klimawandel und den Verlust der Biodiversität zu unterstützen, sondern eben auch Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und das europäische Modell der sozialen Marktwirtschaft sicherstellen.

Ich habe mich in der Vergangenheit kritisch hier in dieser Runde über das Verschlechterungsverbot außerhalb Natura-2000-Gebieten geäußert. Die Grundprinzipien der Subsidiarität und Proportionalität sind zu gewährleisten. Wir brauchen zuerst Freiwilligkeit und Anreizsysteme, um Landwirte und Landwirtinnen und Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen für die gemeinsame Sache zu gewinnen. Wichtig ist auch die kohärente Ausgestaltung mit der bestehenden Natura-2000-Gesetzgebung.

Die Einbindung von Flächeneigentümerinnen und -eigentümern sowie von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern ist ebenso wie die Berücksichtigung von Grund-, Eigentums- und Nutzungsrechten neben Gründen der Rechtssicherheit und der Gewährleistung der in Österreich verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte wichtig für die Akzeptanz und damit auch für die erfolgreiche Umsetzung der Verordnung.

Österreich hat auch gefordert, Mitgliedstaaten die Freiheit zu geben, selbst zu entscheiden, wie wir mehr Natur in unsere Städte und Gemeinden bringen. Für Österreich ist es jedenfalls wichtig, dass die Finanzierung der Umsetzung der Verordnung gesichert ist. Das bedeutet, dass nicht nur Mitgliedstaaten, sondern auch EU-Mittel für die Umsetzung in Form von Förderungen und Projekten bereitgestellt werden. Es darf keinesfalls sein, dass die Mitgliedstaaten, und damit auch in Österreich die Bundesländer, damit alleine gelassen werden.

Sichergestellt muss auch sein, dass die Verordnung in der Auslegung und der Anwendung mit den bestehenden Naturschutzrichtlinien kohärent interpretiert wird, um keine Rechtsunsicherheit entstehen zu lassen. In dem Sinne wird auch die Vielzahl der delegierten Rechtsakte kritisch gesehen, und Österreich fordert daher auch eine rechtzeitige und umfassende Einbindung der Mitgliedstaaten durch die Kommission.

Und zu guter Letzt haben wir die Verantwortung, die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln und biogenen Rohstoffen sicherzustellen und dies in Notsituationen auch zu priorisieren. Diese Forderungen und Bedingungen sind im vorliegenden Kompromiss enthalten. Bürgerinnen und Bürger, Städte und Regionen, Wissenschafter und Unternehmen erwarten von uns, eine zukunftsgerechte Entscheidung zu treffen. Und daher werde ich heute für die Annahme des Vorschlags stimmen.“