Die nächste Bundesregierung wird bis zum Jahr 2027 mindestens 6,6 Milliarden Euro einsparen müssen, um die neuen, seit Ende April geltenden EU-Fiskalregeln zu erfüllen. Auf diesen Betrag kommt der Budgetdienst des Parlaments in einer aktuellen Berechnung. Der tatsächliche Konsolidierungsbedarf könnte aber noch höher sein.
Die bisherigen Maastricht-Werte – eine Schuldenquote von maximal 60 Prozent, ein Defizit von drei Prozent – sind auch im neuen Regulativ enthalten. Laut Budgetpfad des Finanzministeriums bleibt Österreich zwar knapp unter der Defizitgrenze, die Schuldenquote verharrt aber bis 2027 bei 77,4 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt. Deutlich über dem Sollwert. Und der Fiskalrat, der Wächter des Staatshaushalts, hat seine Prognose zum Defizit jüngst auf über drei Prozent bereits für das Jahr 2024 erhöht.
Problematik durch Nationalratswahl
Als wesentliche Änderung der Fiskalregeln rückt das Ausgabenwachstum der Mitgliedstaaten in den Fokus. Dazu wird kommende Woche von der EU-Kommission für jedes Land ein individueller Referenzpfad für die jährliche Ausgabenentwicklung berechnet. Dann wird auch das genaue Einsparungserfordernis für Österreich feststehen. Die 6,6 Milliarden Euro stellen den unteren Rahmen des Möglichen dar.
Im Bericht des Budgetdiensts heißt es zudem: „Für Österreich stellt sich im Jahr 2024 die Problematik, dass kurze Zeit nach Ende der Einreichfrist der Fiskalstrukturpläne Nationalratswahlen stattfinden.“ Die EU verlangt bis 20. September einen verbindlichen Plan, den eine Bundesregierung in ihren letzten Tagen mit parlamentarischer Mehrheit kaum zusichern kann.
Grundsätzlich ist eine Fristverlängerung möglich, die Republik könnte wohl auch einige Monate säumig bleiben, bevor die EU-Kommission ein Verfahren einleitet. Klar ist aber, dass eine neue Bundesregierung sehr rasch einen Konsolidierungsplan nach Brüssel wird schicken müssen. Auch eine Änderung des zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vereinbarten „Österreichischen Stabilitätspakts 2012“ ist laut Budgetdienst notwendig. Dazu bleibt den EU-Staaten zwar bis Ende 2025 Zeit, doch wird die neue Regierung die Verhandlungen mit Ländern und Gemeinden dazu auch sehr bald aufnehmen müssen.