Kritik an der Vorgehensweise der Regierungsparteien bei der Neuregelung der Handy-Sicherstellung sowie anderer Bestimmungen der Strafprozessordnung übt der Vorsitzende der Richtervereinigung, Gernot Kanduth, gegenüber der APA. „Es ist sehr befremdlich, dass man bei so einem wichtigen Gesetz keine ausreichende Frist zur Begutachtung einräumt.“ Die Bestimmungen sollen noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden.

Davor ist nur eine kurze Ausschussbegutachtung geplant, die höchstens zwei Wochen dauert. Die beiden letzten Plenums-Termine und damit der Beschluss des Gesetzes sind bereits am 3. und 4. Juli geplant. Das sogenannte „Strafprozessrechtsänderungsgesetz“ enthält nicht nur die Neuregelung der Handy-Sicherstellung, sondern auch noch zahlreiche andere Änderungen vor allem der Strafprozessordnung. Darunter sind etwa Regelungen zur Einstellung von Strafverfahren, zur Akteneinsicht von Opfern und Beschuldigten oder zur Trennung von Verfahren.

Edtstadler „versteht Kritik“

Inhaltlich könne er zu den Materien wenig sagen, so Kanduth. Man sei nicht in die Gespräche eingebunden gewesen. Ähnlich auch die Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Elena Haslinger. Gekannt habe man bisher bloß einen Arbeitsentwurf – auf die Letztfassung habe man sich noch nicht vorbereiten können.

Auch der Präsident des Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) Armenak Utudjian kritisierte die kurze Frist zur Begutachtung: „Der Gesetzesentwurf kommt spät, der Verfassungsgerichtshof mahnt seit langem zur Reparatur“, so Utudijan, der die Reform aber grundsätzlich begrüßt. Sein Resümee: „Gut, dass dazu endlich etwas passiert, leider viel zu spät und unter zu wenig Interaktion mit Experten.“

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sagte in Ö1, sie verstehe die Kritik. „Mir wäre es auch lieber gewesen, wenn es früher gekommen wäre.“ Dass der Nationalrat noch vor dem Sommer den Beschluss fassen soll, erklärte Edtstadler damit, dass Forensiker Zeit für Vorbereitungen bekämen sollen. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang des kommenden Jahres. Die Ministerin sagte aber auch: „Das ganze Fachpublikum hat sich seit Jahren ausführlich damit beschäftigt.“ Sie sei davon überzeugt, dass sich die Juristen mit großem Interesse an der Begutachtung beteiligen und das Justizministerium die Stellungnahmen auch einarbeiten werde.