Mit der Festlegung des Termins für die Nationalratswahl am 29. September 2024 durch den Ministerrat sind auch weitere Termine für wichtige Fristen klar. Der sogenannte „Stichtag“, ab dem etwa die Unterstützungserklärungen für das Antreten bei der Wahl gesammelt werden können, liegt somit am 9. Juli. Bevor die Termine endgültig fix sind, muss die von der Regierung beschlossene Verordnung noch mit Stimmenmehrheit den Hauptausschuss des Nationalrats passieren.

Außerdem muss die Wahl mindestens einen Tag vor dem Stichtag im Bundesgesetzblatt ausgeschrieben werden. Neuwahlbeschluss im Nationalrat braucht es keinen, da die Legislaturperiode wie vorgesehen erst nach fünf Jahren ausläuft.

Der Stichtag muss laut Nationalratswahlordnung am 82. Tag vor dem Wahltag liegen und fällt damit auf den 9. Juli. Ab dann beginnen die formalen Vorbereitungen für die Wahl, etwa das Sammeln von Unterstützungserklärungen für Parteien, die bei der Nationalratswahl antreten wollen (und nicht die Unterstützung von mindestens drei Nationalratsabgeordneten haben). Ab diesem Tag können die Unterstützungserklärungen auf den Gemeindeämtern bzw. Magistratischen Bezirksämtern beurkundet werden.

Jene Parteien, die nicht auf drei Abgeordnete zurückgreifen können, müssen für ein österreichweites Antreten insgesamt 2600 Wahlberechtigte zur Unterschrift bewegen. Diese muss persönlich am Gemeindeamt bzw. dem Magistrat erfolgen. Dort muss man eine (mitgebrachte) Unterstützungserklärung unterschreiben, diese von der Behörde bestätigen lassen und die Erklärung dann den antrittswilligen Parteien zeitgerecht zukommen lassen. Die Behörde muss bestätigen, dass der Wahlberechtigte am Stichtag im Wählerverzeichnis stand. Deshalb können Unterschriften erst ab dem Stichtag bestätigt werden.

Bis zum 12. August können Spitzenkandidaten ausgetauscht werden

Für eine österreichweite Kandidatur muss bis zum 58. Tag vor der Wahl, also bis zum 2. August (17.00 Uhr) in jedem Bundesland ein ausreichend unterstützter Landeswahlvorschlag eingereicht werden, um an der Verteilung der Mandate teilnehmen zu können (“erstes und zweites Ermittlungsverfahren“). Dafür sind je nach Größe des Bundeslandes unterschiedlich viele Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten vorzulegen: In den Landeswahlkreisen Burgenland und in Vorarlberg je 100, in Kärnten, Salzburg und Tirol je 200, in Oberösterreich und der Steiermark je 400 und in Niederösterreich und Wien je 500.

Wer auch an der Verteilung der Bundesmandate teilnehmen möchte (sogenanntes „drittes Ermittlungsverfahren“), muss bis spätestens am 48. Tag vor der Wahl (12. August) einen Bundeswahlvorschlag einbringen. An dessen Spitze steht immer der Spitzenkandidat einer Partei. Bis dahin hätten die Parteien also noch die Chance, ihren Spitzenkandidaten auszutauschen.