Es ist schon die drittletzte Plenarwoche vor der Nationalratswahl, doch allzu viel Großes gibt es nicht mehr zu beschließen. Auf den Tagesordnungen der Sitzungen Mittwoch und Donnerstag finden sich eine verlängerte Stützung für Agrardiesel, der begünstigte Zugang für Ukrainer zur „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“, die Anerkennung so genannter Berufsverbrecher als NS-Opfer sowie die Reparatur des „Medienprivilegs“ und eine Umstellung auf elektronische Kommunikation am AMS.

Nach einer Trauerminute für die vergangene Woche verstorbene erste Kanzlerin und Verfassungsgerichtshof-Präisdentin des Landes, Brigitte Bierlein, gibt am Mittwoch zunächst die FPÖ den Ton an. Sie hat für die „Aktuelle Stunde“ eine Senkung der Strafmündigkeit als Thema vorgegeben. Sollte es Bedarf nach einer „Dringlichen Anfrage“ in der Plenarwoche geben, wären seitens der Opposition zunächst SPÖ und Freiheitliche am Zug. Die Donnerstag-Sitzung wird mit einer „Fragestunde“ an Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) eröffnet.

Sonderwochengeld kommt

Zu den am Mittwoch zur Debatte stehenden Gesetzen gehört eine Reparatur des Wochengelds. Frauen, die schwanger werden, während sie in Elternkarenz sind, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben nämlich keinen Anspruch auf die Leistung. Dies wird nun über ein „Sonderwochengeld“ gelöst, das acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt lukriert werden kann.

Ebenfalls eine Art Korrektur gibt es in Sachen Hebammen-Unterstützung. Frauen, die in einer fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft eine Fehlgeburt erleiden, haben nämlich darauf keinen Anspruch. Dies wird nun geändert. Durch eine Novelle der Sozialversicherungsgesetze sollen künftig auch Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, ein Recht auf Hebammenbeistand haben.

Symbolischer Natur ist, dass sogenannte „Berufsverbrecher“, „asoziale“ und „kriminelle“ KZ-Häftlinge als NS-Opfer anerkannt werden. Denn es dürfte keine heute noch lebenden Personen aus dieser Gruppe mehr geben. Im Wesentlichen richtet sich die Regelung an Menschen, die vom NS-Regime als „asozial“ und kriminell eingestuft wurden und deshalb in Konzentrationslager deportiert oder in anderer Form verfolgt wurden.

Nicht viel ändern wird sich beim „Medienprivileg“. Zentral in dem vom VfGH erwirkten Gesetz ist ein eigenes „datenschutzrechtliches Redaktionsgeheimnis“, das über das „normale“ medienrechtliche Redaktionsgeheimnis deutlich hinausgehen soll und mit einem Umgehungsschutz ausgestattet wird. Demnach ist der Verantwortliche gegenüber datenschutzrechtlichen Betroffenen und Dritten nie zur Offenlegung von Informationen verpflichtet, die dem Schutz des Redaktionsgeheimnisses unterliegen.

Wasserstoff und Agrardiesel

Mit einem neuen Gesetz zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff sollen Bundesmittel im Ausmaß von bis zu 820 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Subventioniert werden soll die Erzeugung von Wasserstoff, dessen Energiegehalt aus erneuerbaren Energiequellen mit Ausnahme von Biomasse stammt. Zur Absicherung der Versorgungssicherheit sollen Gasversorger ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet werden, Versorgungssicherheitskonzepte zu erstellen. Für diese Novelle braucht die Koalition allerdings noch Stimmen für eine Verfassungsmehrheit.

Am Donnerstag wird dann den Landwirten eine Freude gemacht. Die als Reaktion auf die stark steigenden Energiepreise temporär eingeführte Agrardiesel-Vergütung soll rückwirkend von Juli vergangenen bis Dezember kommenden Jahres verlängert werden.

Ebenfalls am Donnerstag auf der Tagesordnung findet sich eine Maßnahme, die Ukrainern einen dauerhaften Aufenthalt im österreichischen Arbeitsmarkt schmackhaft machen soll. Ihnen wird der Zugang zur „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ geöffnet. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen innerhalb der vergangenen zwei Jahre zumindest zwölf Monate über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt waren und selbsterhaltungsfähig sind.

Antragstellungen auf Arbeitslosengeld sowie die Kommunikation zwischen AMS-Mitarbeitern und Kunden sollen wiederum künftig vorrangig elektronisch erfolgen. Personen, für die das nicht möglich ist, können weiterhin persönlich ihren Antrag stellen.