Nach dem Cofag-Untersuchungsausschuss liegt nun auch der Berichtsentwurf der Verfahrensrichter zum von der ÖVP eingesetzten Ausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ vor. Im Fokus stand dabei vor allem der nunmehrige FPÖ-Obmann und einstige Innenminister Herbert Kickl, der zumindest einmal selbst als Auskunftsperson Fragen beantwortete. Im Fall der Spionage-Causa rund um Egisto Ott findet der Bericht einen eigenen Russland-Ausschuss „wünschenswert“. Die betonte Verfahrensrichterin Christa Edwards nochmals am Donnerstag in der ZiB 2: Für die Republik sei das Thema „brisant“.

Russland-Spionage war zwar nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt. Dennoch versuchten die Abgeordneten auch aufgrund der Aktualität, ihre Fragen dorthin zu lenken. Allerdings konnte durch die Befragungen „nicht geklärt werden, aus welchen Gründen Innenminister Kickl und seinem Kabinett die Causa Egisto Ott – dessen Suspendierung wegen höchst sensibler Vorwürfe unmittelbar vor dem Amtsantritt Kickls verfügt wurde – nicht ehestens dienstlich bekannt geworden sein sollte“, heißt es im Bericht.

Vorwürfe gegen Kickl erhärteten sich laut Bericht nicht

Als „Auffälligkeit“ halten die Verfahrensrichterinnen und -richter in ihrem Bericht zumindest fest, „dass eine dienstliche Beachtung der Causa Egisto Ott für die Amtszeit Kickl nicht festgestellt werden kann“. Zur allgemeinen Aufklärung politischer Verantwortlichkeiten wäre aber die von den Abgeordneten bereits ins Auge gefasste Einsetzung eines „Russland-Untersuchungsausschusses“ zu dem im Raum stehenden Verdacht des Verkaufs von Staatsgeheimnissen „wünschenswert“.

Andere Vorwürfe vor allem der ÖVP gegen Kickl haben sich laut dem Berichtsentwurf nicht erhärtet. Zur Causa Ideenschmiede wird festgehalten: „Eine Beteiligung Herbert Kickls an der Werbeagentur konnte für die Zeit seiner Ministerschaft nicht festgestellt werden, ebenso wenig an der genannten Liegenschaft. Die von Kickl angegebene Auflösung des Treuhandvertrags wenige Wochen nach dessen Abschluss konnte nicht widerlegt werden.“

Kritik an Kickls teuren Kugelschreibern

Auch mit der Anschaffung von teuren Kugelschreibern unter Innenminister Kickl beschäftigten sich die Abgeordneten. „Während Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bei einem Geschenk für einen anderen Staatsvertreter nicht als Prüfungskriterien taugen, ist die Sparsamkeit umso mehr zu beachten“, mahnt der Bericht. Bei einem Kugelschreiber um 200 Euro sei die Einhaltung des Sparsamkeitsgebotes „nicht ohne Weiteres zu sehen“.

Für die Verfahrensrichterinnen und -richter leiten sich daraus einige Empfehlungen ab. Die Übermittlung von Schriftgut sollte zum Zwecke der parlamentarischen Kontrolle ermöglicht werden. Während des U-Ausschusses forderten mehrere Fraktionen eine Novellierung des Bundesarchivgesetzes, da Akten von Ex-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein dem Ausschuss nicht zur Verfügung standen. Die aktuelle Gesetzeslage nannte Christa Edwards in der ZiB 2 „absurd“ und empfahl eine Überarbeitung der Regelung. „Parlamentarische Kontrollorgane sollten immer Zugriff haben.“

Bei Direktvergaben des Bundes, die 10.000 Euro übersteigen, soll die Einholung von Vergleichsangeboten gesetzlich verpflichtend sein, außerdem die Vergabesummen innerhalb von zwei Jahren zusammengerechnet werden. Dadurch könnte die Schwellenwerteverordnung entfallen.

Personalstand in den Ministerien auf Bedarf abstimmen

Weiters empfiehlt der Bericht, bei Installierung neuer Verwaltungsstrukturen in den Ministerien den Personalstand auf den tatsächlichen Bedarf abzustimmen und dass neue Gesetzesvorhaben im Sinne der Sparsamkeit so weit als möglich unter Einbeziehung der hauseigenen Expertise bzw. der Finanzprokuratur ausgearbeitet werden. Weiters sollten Dienstwägen ausschließlich auf Grundlage des Bundesbezügegesetzes genutzt werden.

Wie auch im Bericht zum Cofag-Ausschuss empfehlen Verfahrensrichterinnen und -Richter zum Verfahrensrecht, vor der Beschlussfassung einer polizeilichen Vorführung einer Auskunftsperson – wie im Falle des René Benko – eine rechtliche Stellungnahme des Verfahrensrichters einzuholen. Die Strafen für unentschuldigtes Fernbleiben sollen im Verhältnis zu den Beugestrafen deutlich angehoben werden. Die parlamentarische Praxis, Auskunftspersonen auf unzulässige Fragen antworten zu lassen, dürfe nicht dazu führen, dass Themen in den Untersuchungsausschuss eingeführt werden, die in keinem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen.

Rolle des Verfahrensrichters soll gestärkt werden

Auch die Rolle des Verfahrensrichters solle gestärkt werden: Diesem soll das Letztbefragungsrecht zustehen, auch soll er oder sie die Möglichkeit haben, Ladungen von Auskunftspersonen vorzuschlagen. Das bekräftigte Christa Edwards in der ZiB 2 am Donnerstagabend nochmals. Schließlich kritisieren Verfahrensrichterinnen und -richter die Frist für die Erstellung des Berichtsentwurfs mit zwei Wochen als zu kurz. Eine Frist von generell vier Wochen sollte in Erwägung gezogen werden.