Der Tod des ehemaligen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek hat zu mehreren parlamentarischen Anfragen geführt, zu denen die Antworten von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in den vergangenen Tagen einlangten. Unter anderem ist auch eine Chronologie der Amtshandlung erfragt worden.
Demnach wurde die Polizeiinspektion Mautern am 20. Oktober um 7:51 Uhr verständigt, dass ein Lebloser in einem Seitenarm der Donau treibt. Eine halbe Stunde später traf eine Streife am Einsatzort ein, um 9:18 Uhr kamen Kriminalbeamte aus Krems hinzu sowie eine Gemeindeärztin, die um 9.30 Uhr den Tod feststellte.
Kein Widerstand gegen Obduktion
Berichte, wonach die Gemeindeärztin unter Druck gesetzt worden sei, keine Obduktion des Leichnams zu beantragen, dementiert Karner in seiner Antwort auf die Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Christian Hafenecker. „Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde der Gemeindeärztin nicht von einer Obduktion abgeraten“, heißt es in der Anfrage.
Die FPÖ erfragte auch, wer wann und von wem informiert wurde. Genaue Zeitangaben werden in der Beantwortung nicht genannt. Der Innenminister gibt an, am Vormittag des 20. Oktober von einem Kabinettsmitarbeiter informiert worden zu sein – „wie vorgesehen“, so Karner. Er sei weder von einer mit Pilnacek bekannten Büromitarbeiterin des Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka noch von Bundespolizeidirektor Michael Takacs verständigt worden. Takacs selbst sei ebenfalls am Vormittag von einer „Person aus seinem privaten Umfeld“ informiert worden.
Fragen zu USB-Stick blieben offen
Öffentlich thematisiert wurde auch die Abnahme persönlicher Gegenstände Pilnaceks von dessen damaliger Lebensgefährtin durch die Kriminalpolizei. Dazu heißt es, dass diese am 20. Oktober gegen 16 Uhr freiwillig übergeben worden seien, „da kein Kontakt zu den nächsten Angehörigen bestand“. Die Gegenstände seien daher – gegen Übernahmebestätigung – übernommen und rund eine Stunde später an den Rechtsanwalt der Familie ausgefolgt worden.
Sowohl Hafenecker als auch SPÖ-Abgeordneter Jan Krainer fragten nach einem USB-Stick, den Pilnacek laut Medienberichten stets bei sich getragen hätte. Darauf ging Karner nur indirekt ein. „Aufgrund mehrerer Anfragen durch Hinterbliebene zum Verbleib weiterer persönlicher Gegenstände wurden in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Krems Erhebungen getätigt“, heißt es. Die Medienstelle der Staatsanwaltschaft war am Montagvormittag für die Kleine Zeitung vorerst nicht erreichbar.
WKStA ermittelt
Laut Innenminister Karner sei weder die Wiener Wohnung Pilnaceks durch Polizeibeamte geöffnet oder durchsucht worden, noch seien Daten ausgewertet worden. Mit einer Ausnahme: Im Zuge der Obduktion sei die Vitalfunktion der Smartwatch ausgelesen worden, um den Todeszeitpunkt zu bestimmen. Es sei aber beispielsweise nicht ermittelt worden, mit wem Pilnacek vor seinem Tod telefoniert habe.
Die Kritik an den Erhebungen hat allerdings bereits Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach sich gezogen. Und zwar gegen einen namentlich bekannten Beschuldigten sowie weitere unbekannte Täter. Ermittelt wird demnach, ob bei den Amtshandlungen rund um das Auffinden der Leiche strafrechtlich relevante Fehler begangen wurden.
Redaktioneller Hinweis: Der Todestag war im Artikel wegen einer Zahlenverdrehung durchgehend falsch mit 20. Jänner (01) angegeben statt richtigerweise mit Oktober (10). Wir bitten um Entschuldigung.