Das Ibiza-Video beschäftigt die Justiz auch fünf Jahre danach noch immer. In einem Fall gab es seit dem vergangenen Herbst ein gewisses Hin-und-Her, nämlich in der Causa rund um das FPÖ-nahe „Institut für Sicherheitspolitik“ (ISP). Schon vergangenen Herbst sandte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einen Vorhabensbericht via Oberstaatsanwaltschaft Richtung Justizministerium. Dieses ordnete weitere Ermittlungen an, nun ist der Akt zurück im Ressort.
Der Fall hat insofern eine gewisse Bedeutung die kommende Nationalratswahl betreffend, als einer der Beteiligten seriöse Chancen auf ein Mandat hat. Markus Tschank steht auf Platz fünf der Wiener Landesliste und ist Spitzenkandidat im Wahlkreis Wien-Südwest. Läuft es für die Freiheitlichen auch in der Bundeshauptstadt gut, könnte das für einen Sitz im Nationalrat reichen, den er auch schon von 2017 bis 2019 innehatte.
Aussage in Ibiza-Video führte zu Ermittlungen
Jener Tschank, hauptberuflich Rechtsanwalt, war nun Obmann dieses „Instituts für Sicherheitspolitik“. Über dieses sollen vom Glücksspielkonzern Novomatic verdeckte Parteispenden an die FPÖ geflossen sein, vermuteten die Ermittler. Der Glücksspielkonzern soll sich dafür mutmaßlich wohlwollende Gesetze und Glücksspiellizenzen erwartet haben. Im Fokus steht eine Zahlung von 240.000 Euro. Novomatic bestreitet die Vorwürfe ebenso wie Tschank vehement. Argumentiert wird, dass es sich um eine Kooperation mit Gegenleistung handle.
Dass man überhaupt ermittelt hat, hängt mit einer Aussage von Ex-FP-Chef Heinz-Christian Strache im Ibiza-Video zusammen, wonach man an die Freiheitlichen über vorgelagerte Vereine spenden habe können.
Inhalt von Vorhabensbericht noch unklar
Auf Anfrage hieß es zur APA zuletzt aus dem Justizministerium, dass der Vorhabensbericht derzeit noch im Ressort geprüft werde. Das (vergangenen Herbst von der WKStA übermittelte) Vorhaben sei zur ergänzenden Berichterstattung zurück an die Oberstaatsanwaltschaft übermittelt worden. Nunmehr sei der diesbezügliche Bericht am 14. Mai retourniert worden. Ob der Vorhabensbericht Einstellung oder Anklage wünscht, ist unbekannt.
Eingestellt hat die WKStA indes die Ermittlungen gegen den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), Eduard Müller, und zwar in der Causa rund um Zahlungen an die Grazer Beraterfirma ICG. Das bestätigte die WKStA auf APA-Anfrage. Die Begründung lag noch nicht vor. In dem Fall ging es um vom Finanzministerium bezahlte Beratungsleistungen, die der ÖVP laut Medienberichten zur Vorbereitung auf Regierungsverhandlungen gedient haben sollen.
Müller: „Mit bestem Wissen und Gewissen“ gearbeitet
So soll die Grazer Beraterfirma ICG im Jahr 2017 bei den Vorbereitungen auf die Regierungsverhandlungen geholfen haben, wie der ehemalige Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid in einer Aussage vor der WKStA angegeben hatte. Konkret habe es sich dabei um „Beratungs- und Coachingleistungen“ gehandelt. Bezahlt worden sei dies vom Finanzministerium unter dem damaligen Finanz-Sektionschef und späteren Finanzminister Müller, der derzeit Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) ist. Es habe sich um einen Betrag in Höhe von rund 19.000 Euro gehandelt, dieser wurde laut Medienberichten von der ICG bereits an das Finanzressort zurückbezahlt.
Müller betonte am Freitag in einer Aussendung, mit bestem Wissen und Gewissen für das Finanzministerium gearbeitet zu haben. Auch die Vorbereitung auf eine neue Legislaturperiode im Jahr 2017 mit einer externen Unternehmensberatung und unter Beiziehung zahlreicher Führungskräfte des Ressorts hätten einen wertvollen Beitrag zur Planung und Steuerung von Projekten des Ministeriums geleistet.