In Salzburg tritt mit 1. Juni das im März einstimmig im Landtag beschlossene Verbot von Nikotinbeutel für Jugendliche in Kraft. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind Erwerb, Besitz, Weitergabe und Konsum der kleinen unter die Ober- oder Unterlippe geschobenen Säckchen nicht mehr erlaubt. Weil Nikotinbeutel keinen Tabak enthalten, fallen sie auch nicht unter das Tabak- und Nichtraucherinnenschutzgesetz, das den Verkauf von Tabakerzeugnissen an unter 18-Jährige verbietet.
Die Gesundheitsreferenten der Bundesländer hatten sich zuletzt bei einem Treffen Anfang Mai erneut für eine bundesweit einheitliche Regelung im Umgang mit Nikotinbeuteln ausgesprochen, einzelne Länder sind aber bereits vorgeprescht. Oberösterreich und Tirol haben schon Jugendgesetze, die Nikotinbeutel dezidiert verbieten, die Steiermark will im Juli ein entsprechende Gesetzesänderung beschließen.