Vor dem Hintergrund der Debatte um Jugendkriminalität haben Innenminister Gerhard Karner und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) am Freitag einen Gesetzesentwurf präsentiert, der künftig Fallkonferenzen sowie Regelbelehrungen auch bei strafunmündigen Minderjährigen, die noch keine 14 sind, möglich machen soll. Die Novelle soll nach Abschluss der Verhandlungen mit dem grünen Koalitionspartner „so schnell wie möglich in Kraft treten“, sagte Edtstadler.

Die Regelbelehrungen sehen vor, minderjährige Täterinnen und Täter und einen Elternteil (oder einer Person, die mit der Erziehung des Jugendlichen betraut ist) per Bescheid persönlich bei der Polizei vorzuladen. Örtlich zuständig sollen die Sicherheitsbehörden in der unmittelbaren Wohnumgebung sein, hieß es am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien. Die Maßnahme richte sich auch an strafunmündige Jugendliche, wurde betont. Auch wiederholte Ladungen sollen möglich sein. Der Sinn der Belehrungen sei vor allem die Prävention weiterer und zukünftiger Delikte, meinte Innenminister Karner. Verstöße wie ein Nichterscheinen oder eine Störung könnten laut Karner mit Geldstrafen von 1.000 bis 4.600 Euro geahndet werden. „Gut zureden alleine ist zu wenig“, sagte Karner.

Zadic gegen Senkung der Strafmündigkeit

Ebenfalls sollen die bereits bekannten sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen auf straffällig gewordene Kinder und Jugendliche ausgeweitet werden. „Wir haben hier gesehen, dass es hier eine Vernetzung braucht, wo die polizeilichen Informationen mit jenen aus den Kinderschutzbehörden sowie aus den Schulen zusammengeführt werden“, sagte Karner bei dem Medientermin im Innenministerium. Für Fälle organisierter Jugendkriminalität sind auch gemeinsame Fallkonferenzen vorgesehen, um „insbesondere dem gesteigerten Gefahrenpotenzial von “Jugendbanden' durch abgestimmte Maßnahmen begegnen zu können“, wie es vom Innenministerium heißt. Grundlage für beide Änderungen ist das Sicherheitspolizeigesetz (SPG).

Explizit von der Pressekonferenz ausgeklammert blieb am Freitag die diskutierte Senkung der Strafmündigkeitsgrenze. Karner und Edtstadler hatten im April eine Senkung des Strafmündigkeitsalters „bei schweren Gewaltdelikten“ und Intensivtätern von 14 auf zwölf Jahre - gemeinsam mit den nun geplanten Änderungen im SPG - angekündigt. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zeigte sich hier bis zuletzt ablehnend. „Wir halten weiter an dieser Forderung fest“, betonte Edtstadler am Freitag dazu. Es brauche die Möglichkeit, „gewalttätige Jugendliche in die Schranken weisen zu können“, so die Verfassungsministerin.

Grüne zeigen sich „gesprächsbereit für echte Lösungen“

Der Entwurf für die Novelle des SPG wurde laut Karner vor kurzem dem Koalitionspartner übermittelt. Der Minister zeigte sich am Freitag optimistisch, dass das entsprechende Gesetz noch rechtzeitig vor den bevorstehenden Nationalratswahlen im Herbst in Kraft treten werde. Er sei überzeugt, dass sich „am Ende die richtigen Argumente“ durchsetzen werden, hieß es.

Die Grünen seien „gesprächsbereit für echte Lösungen, die die Sicherheit und den Schutz unserer Kinder stärken“, hieß es in einem Statement gegenüber der APA. „Dazu gehören Präventionsmaßnahmen, die Einbeziehung der Schulen, des sozialen Umfeldes und der Eltern sowie eine entsprechende professionelle Unterstützung aller Beteiligten“, teilte deren Parlamentsklub mit.