Der Budgetdienst des Parlaments hat sich die fiskalischen Effekte von mehreren Pensionsbeschlüssen seit 2017 angesehen und auch deren langfristige Auswirkung berechnet. Die Maßnahmen belasten bis 2050 das Budget inflationsbereinigt um jährlich rund 1,8 Milliarden Euro oder 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Die Anfrage an den Budgetdienst hatte der scheidende Neos-Abgeordnete Gerald Loacker gestellt. Er wollte wissen, wie verschiedene Maßnahmen, darunter die außertourlichen Erhöhungen, die Neuregelung der ersten Anpassung nach Pensionseintritt, die Einführung des Frühstarterbonus, Sonderreglungen für Bauern und die Verschiebung von Stichtagen bei der Anhebung des Frauenpensionsalters fiskalisch wirken.
Die Maßnahmen erhöhen die verfügbaren Einkommen von Pensionsbeziehern, vor allem jenen, die über geringe Pensionen verfügen, schreibt der Budgetdienst, der sich aber in dieser Analyse nur auf die budgetären Kosten fokussierte. In Summe betragen diese seit 2017 bis heute rund 1,6 Milliarden Euro. Etwa die Hälfte davon machen die außertourlichen Erhöhungen aus und die Maßnahmen beim Pensionsbonus. Bis 2027 steigen diese Mehrausgaben auf 1,9 Milliarden Euro an.
Der Frühstarterbonus und die Abschaffung der Aliquotierung bei der ersten Pensionsanpassung wirken auch langfristig Ausgaben erhöhend. Im Gegensatz dazu trugen die im Zuge der Konsolidierungspakete zwischen 2010 und 2012 gefällten Pensionsbeschlüsse laut Budgetdienst maßgeblich zur Budgetkonsolidierung nach der Finanz- und Wirtschaftskrise bei.