Die Regierung schließt eine Lücke beim Wochengeld. Frauen, die schwanger werden, während sie in Elternkarenz sind, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben keinen Anspruch auf die Leistung. Dies verstößt laut Interpretation des OGH gegen EU-Recht. Daher wird für Betroffene ein „Sonderwochengeld“ eingeführt. „Gerade, wenn zwei Kinder knapp hintereinander auf die Welt kommen, benötigen die Familien jeden Euro“, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).
Werdende Mütter dürfen ab dem Beginn des Mutterschutzes – in der Regel acht Wochen vor und nach dem Geburtstermin – nicht mehr beschäftigt werden. Das Wochengeld bietet in dieser Zeit eine finanzielle Absicherung für die Frauen.
Eine Richtlinie der EU legt fest, dass Frauen während des Mutterschutzes Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgelts oder eine Sozialleistung haben. Der OGH hat in einer Entscheidung vom August vergangenen Jahres bestätigt, dass das auch dann gilt, wenn ein verkürztes, einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld und gleichzeitig eine längere Dauer der Elternkarenz gewählt wurde. Mit der Änderung der betroffenen Gesetze trägt die Bundesregierung diesem Erkenntnis Rechnung.
Großteil kommt aus dem Familien-Lasten-Ausgleichsfonds
Die Höhe des neuen „Sonderwochengelds“ orientiert sich am erhöhten Krankengeld, das auch bei einem längeren Krankenstand finanzielle Absicherung gewährleistet. Die Einführung erfolgt rückwirkend mit 1. November 2023. 70 Prozent der Kosten übernimmt der Familien-Lasten-Ausgleichsfonds (FLAF), 30 Prozent die Krankenversicherung der Frau.
Neben Rauch zeigt sich auch Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) zufrieden: „Durch das neue Sonderwochengeld setzen wir einen weiteren, wichtigen Schritt und eine zusätzliche Maßnahme, um den werdenden Müttern und unseren Familien unter die Arme zu greifen“.