Die bisherige Blockade der Bundesländer bezüglich der Zustimmung Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz hat am Freitag zu bröckeln begonnen. Die beiden SP-regierten Bundesländer Wien und Kärnten werden die Landeshauptleutekonferenz darum ersuchen, „der nun vorliegenden EU-Renaturierungs-Verordnung doch näherzutreten“, schrieb Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Freitag auf X (vormals Twitter).

Wien habe die EU-Renaturierungs-Verordnung inhaltlich immer positiv gesehen, hieß es auch in einer Aussendung von Wiens Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ): „Gerade auch, weil wir in Wien in vielen Bereichen schon seit langem vorzeigen, wie Arten- und Lebensraumschutz funktioniert“, sagte Czernohorszky zum Vorstoß von Bürgermeister Michael Ludwig und Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser zur EU-Renaturierungs-Verordnung.

Auf EU-Ebene habe sich einiges getan: Viele Bedenken der Länder konnten gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag zerstreut werden. Deshalb unterstütze ich den Vorschlag unseres Bürgermeisters sehr, dass es hier nun auch aufseiten der Bundesländer Bewegung geben soll.

Künftig sollen mehr Wälder und Moore aufgeforstet werden

Das geplante „Nature Restoration Law“ wurde bisher von allen Bundesländern abgelehnt. Das EU-Gesetz sieht vor, dass künftig mehr Wälder aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand versetzt werden. Nach langen Verhandlungen wurde es in einer abgeschwächten Form, die viele der früheren Kritikpunkte wie eine mögliche Gefährdung der Ernährungssicherheit berücksichtigte, im EU-Parlament beschlossen.

Ende März wurde es von der belgischen Ratspräsidentschaft beim Rat der EU-Umweltminister jedoch kurzfristig von der Agenda genommen, als sich vor der finalen Absegnung des Gesetzes keine qualifizierte Mehrheit (mindestens 55 Prozent der Mitgliedsländer, die zudem mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der Union repräsentieren, Anm.) abzeichnete.

Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) war bisher durch die ablehnende „einheitliche Länderstellungnahme“, die Bundesländer in Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Landessache ist, abgeben können, die Zustimmung verwehrt. Der nächste EU-Umweltrat findet am 17. Juni in Luxemburg statt.