Der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger muss widerrufen, dass FPÖ-Obmann Herbert Kickl an der heimlichen Aufnahme oder der Veröffentlichung der sogenannten „Pilnacek-Files“ involviert war. Das besagt ein dementsprechendes, nicht rechtskräftiges Erkenntnis des Handelsgerichts Wien. Gleichzeitig muss Hanger einen entsprechenden Widerruf auf „krone.tv“ durch Verlesung eines Textes veröffentlichen. Der ÖVP-Mandatar hat vier Wochen lang Zeit, dagegen zu berufen.
Hanger hatte behauptet, Kickl sei an der heimlichen Aufnahme oder der Veröffentlichung eines privaten Gesprächs mit dem ehemaligen Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek beteiligt gewesen. Am 21. November 2023 wurden die in einem Lokal aufgenommenen Mitschnitte veröffentlicht. Einen Tag später meinte Hanger auf krone.tv, Kickl habe zumindest die Veröffentlichung der Aufnahmen gesteuert und er traue dem „Brunnenvergifter“ Kickl zu, an der Angelegenheit beteiligt gewesen zu sein.
Die Grenzen der Kritik
Das Gericht stellte fest, dass Kritik grundsätzlich zulässig und im politischen Prozess wohl auch notwendig sei im Sinn einer funktionierenden Demokratie – „allerdings hat sie eben ihre Grenzen“. Diese würden hier überschritten, weil der Beklagte dem Kläger ein konkretes, verpöntes und zumindest in die Nähe der Strafbarkeit kommendes Verhalten vorwerfe. Hangers Verhalten zeige zudem, „dass er dem Thema zu entkommen suchte, indem er eine andere Partei und eine andere Person angriff“.
Für FPÖ-Mediensprecher und Generalsekretär Christian Hafenecker steht nach dem Erkenntnis gegenüber der APA fest: „Ob die Vorwürfe der Russland-Nähe oder jetzt die Pilnacek-Files – wann immer jemand von der ÖVP den Mund aufmacht, kommen ‚Fake News‘ heraus.“ Der trudelnden Volkspartei sei offenbar jedes Mittel recht, um die FPÖ und Herbert Kickl anzupatzen.