Eine entsprechende Gesetzesnovelle zum Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz wurde am Mittwoch einstimmig im Nationalrat beschlossen. Ab Ende April 2026 gelten die Vorgaben auch für Notebooks. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Für die einheitliche Regelung für Ladegeräte haben EU-Kommission und EU-Parlament mehr als fünfzehn Jahre lang gearbeitet. Erstmals hatte sich die Kommission 2009 mit den meisten Herstellern in einer Absichtserklärung auf einheitliche Standards geeinigt. Diese waren jedoch nicht verpflichtend, Apple als heute weltweit zweitgrößter Smartphone-Hersteller beteiligte sich nicht. Die Einigung lief 2014 aus. Mit der im Oktober 2022 beschlossenen EU-Richtlinie muss sich auch Apple an die einheitlichen Stecker halten. Konkret müssen ab 28. Dezember die meisten von der Regelung betroffenen Geräte einen USB-C-Anschluss aufweisen.

Die neuen Vorgaben sollen den Elektroabfall in der EU jährlich um fast 1.000 Tonnen senken und tausende Tonnen CO2 einsparen. Die Kommission rechnet vor allem damit, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Kabel länger verwenden und weniger Ladegeräte kaufen. Bisher geben sie demnach pro Jahr insgesamt rund 250 Millionen Euro für Ladegeräte aus, die eigentlich nicht gebraucht werden.