Der Rechnungshof (RH) übt in einem am Freitag veröffentlichten Bericht erneut Kritik an der Zersplitterung der Kompetenzen im Schulbereich. Im Fokus stand diesmal der Bereich des administrativen Unterstützungspersonals wie etwa Sekretariatskräfte an den allgemeinbildenden Pflichtschulen; in den Ländern gab es dabei mehrere unterschiedliche Finanzierungsmodelle. Außerdem mahnt der RH mehr Mittel ein, um den Administrativbereich zeitgemäß auszustatten.

An den Bundesschulen (AHS und berufsbildende mittlere und höhere Schulen) ist die Lage recht einfach. Dort ist der Bund für die Finanzierung des gesamten Personals zuständig, das betrifft neben den Lehrkräften und dem pädagogischen Unterstützungspersonal auch die Administrativkräfte wie Sekretärinnen und Administratoren. Dementsprechend sind auch praktisch alle Bundesschulen mit Sekretariatskräften ausgestattet. Anders an den Pflichtschulen (Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen): Dort verteilen sich die Kompetenzen auf Bund, Länder und Gemeinden. Viele Pflichtschulen müssen daher auf ein Sekretariat verzichten. Grund ist unter anderem auch, dass gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist, wer für Bezahlung und Art der Anstellung zuständig ist.

Steuerungsebene im Blindflug unterwegs

Dementsprechend war die Art der Finanzierung und Zuteilung des Administrativpersonals auch je nach Land, Gemeinde bzw. Schulform unterschiedlich, stellte der RH fest. In Eisenstadt stellte die Gemeinde als Schulerhalter die Administrativkräfte etwa selbst an und finanzierte diese auch. Wie viele Gemeinden dieses Modell anwenden, wusste man aber weder im Bildungsministerium noch in den überprüften Bildungsdirektionen Burgenland und Steiermark.

Ein anderes Modell kam im Bundesland Salzburg (allerdings auch nur dort) zur Anwendung. Unter dem Titel „Schulsekretär:innen an Salzburger Pflichtschulen“ trugen Land und Gemeinden die Kosten je zur Hälfte. Ein weiteres Modell lief unter dem Titel Schulcluster im Burgenland und der Steiermark. Dabei stellte die Gemeinde das Personal an, der Bund refundierte die Kosten dafür voll. Schließlich gab es auch noch das AMS-Projekt „Administrative Assistenz an Pflichtschulen“: Hier trugen Bund und AMS zwei Drittel der Kosten, ein Drittel entfiel auf die Länder. Und auch hier keine Regel ohne Ausnahme: In der Steiermark zahlten die Gemeinden als Schulerhalter und nicht das Land den Rest. Am AMS-Modell nahmen alle Länder außer dem Burgenland teil.

Seit dem laufenden Schuljahr gibt es außerdem eine weitere bundesweite Konstruktion: Im Finanzausgleichs-Modell übernimmt der Bund zwei Drittel der Kosten, der Rest kommt von Land oder Gemeinden.

Rechnungshof fordert Ende des Kompetenz-Wirrwarrs

Dem RH sind diese unterschiedlichen Konstruktionen ein Dorn im Auge: Er empfiehlt, ein einziges Modell festzulegen und es bundesweit auf gesetzlicher Basis einzuführen, die Abwicklung solle dabei die jeweilige Bildungsdirektion übernehmen. Außerdem sollte rechtlich geklärt werden, wer denn nun tatsächlich für die Bereitstellung des Administrativpersonals an den Pflichtschulen zuständig ist. Das sollte dann auch gesetzlich festgehalten werden.

Angesichts des Kompetenz-Wirrwarrs ist es auch nicht verwunderlich, dass an den rund 4.200 Pflichtschulen Administrativpersonal fehlt. Das wurde zuletzt auch in internationalen Vergleichsstudien festgestellt. Nach einer Berechnung des RH besteht ein Bedarf an umgerechnet 1.024 Vollzeitstellen in diesem Bereich. Mit den Mitteln, die Bund und Ländern ab 2023/24 zur Verfügung stellen, könnten aber nur höchstens 665 finanziert werden. Um den Bedarf voll abzudecken, müssten statt 22,5 Mio. Euro künftig knapp 35 Mio. Euro zur Verfügung stehen.