Vier Milliarden Euro sollen den Bundesländern bis 2030 für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung stehen. Welche Fortschritte sie dabei machen, soll künftig ein „Kinderbetreuungsmonitor“, erhoben von der Statistik Austria, dokumentieren. „Wir wollen für die Familien echte Wahlfreiheit schaffen“, betonte Familienministerin Susanne Raab am Dienstag bei der Präsentation des ersten Berichts. Erfasst sind darin etwa Betreuungsquoten in unterschiedlichen Altersgruppen auf Länder- und Bezirksebene. „Wir wollen den Status quo erheben und den Fortschritt in den nächsten Jahren messbar machen“, erklärte die Ministerin. Priorität habe der Ausbau der Plätze für unter Dreijährige und Ganztagesplätze sowie eine höhere Qualität der Betreuung.
Steiermark und Kärnten
Aktuell unterscheiden sich die Betreuungsquoten je nach Bundesland stark. In Wien, das in fast allen Altersgruppen die höchsten Quoten verzeichnet, werden etwa 42 Prozent der Null- bis Dreijährigen in einer Einrichtung betreut, 94 Prozent sind es bei den Drei- bis Fünfjährigen. Zum Vergleich: In der Steiermark sind knapp 20 Prozent in der jüngeren Altersgruppe in Betreuung, knapp 90 Prozent in der älteren. Etwas höher sind die Betreuungsquoten in Kärnten: Dort gehen knapp 30 Prozent der Kleinsten in eine Betreuungseinrichtung, bei den Drei- bis Fünfjährigen sind es über 91,4 Prozent.
„Wir wissen, dass die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen ausbaufähig ist, jedoch sind diese Zahlen auch im Kontext zu betrachten. So ist diese Quote in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen und wächst auch weiterhin“, sagt Kärntens Bildungsreferent Landesrat Daniel Fellner (SPÖ). Mit dem neuen Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das im Vorjahr in Kraft trat, würden mehrere Initiativen umgesetzt, um diese Quote weiter zu verbessern, wie die Übernahme der Betreuungskosten. Außerdem habe man den in Österreich einzigartigen Bildungsbaufonds eingeführt, der es Gemeinden erleichtern soll, neue Betreuungsplätze zu schaffen.
Der zuständige steirische Landesrat Werner Amon (ÖVP) sieht die Steiermark „auf dem richtigen Weg“. Gemessen an der Zahl der Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Tageseltern liege man österreichweit im Spitzenfeld. „Allerdings wäre eine Bundesfinanzierung der Kinderbildung und -betreuung sinnvoll. Dazu müsste das Personal - so wie bei den Pflichtschulen - vom Bund angestellt werden“, fordert der Landesrat.
Wien liegt bei Kinderbetreuung für vollzeitbeschäftigte Eltern vorne
Abgesehen von den Betreuungsquoten insgesamt nimmt der Bericht der Statistik Austria auch den Anteil der Kinder in VIF-konformen Einrichtungen unter die Lupe. Das Kürzel VIF steht für „Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf“, bezeichnet also Kinderbetreuungseinrichtungen, die eine Vollzeitbeschäftigung beider Elternteile möglich machen. Um die Kriterien zu erfüllen, müssen Betreuungseinrichtungen etwa mindestens 47 Wochen pro Jahr und 45 Stunden pro Woche geöffnet sein.
Auch hier liegt Wien im Bundesländervergleich vorne: In beiden Altersgruppen gehen rund 90 Prozent aller Kinder in Betreuung in VIF-konforme Einrichtungen. In der Steiermark sind es gut 40 Prozent der betreuten Null- bis Zweijährigen und 46,7 Prozent der, in Kärnten sind es 72,5 beziehungsweise 38,8 Prozent.
Der Bericht zeigt auch, dass Betreuungspflichten sowohl von Männern als auch von Frauen als häufigster Grund für Teilzeitarbeit genannt werden. Insgesamt sind vollzeitbeschäftigte Mütter in der Minderheit: Nur knapp 19 Prozent der Frauen mit Kindern unter 15 arbeiten Vollzeit, bei den Männern sind es 85 Prozent. Allerdings gaben 72 Prozent der befragten Frauen an, keine weitere Kinderbetreuung in Anspruch nehmen zu wollen.
Raab lehnt Residenzpflicht ab
Den derzeit gestiegenen Familiennachzug sieht Raab nicht als besondere Herausforderung für die Kinderbetreuung. Durch mehr Personal und höhere Qualität in der Betreuung würden diese Schwierigkeiten abgefangen werden, auch seien die Asylzahlen generell gesunken. Ein Dorn im Auge ist Raab der Umzug vieler Menschen nach Wien, sobald ihr Asylstatus anerkannt ist: „Es kann nicht sein, dass alle nach Wien gehen, während man im Westen Österreichs händeringend nach Arbeitskräften in Gastronomie und Tourismus sucht.“ Die Community mache die Großstadt attraktiv, aber auch die Höhe der Sozialhilfe. Die von der Wiener Stadtregierung geforderte Residenzpflicht für Asylberechtigte, die Sozialhilfe empfangen, lehnt Raab allerdings ab und wiederholt die Forderung ihrer Partei, volle Sozialleistungen erst nach fünf Jahren in Österreich auszubezahlen. „Es geht nicht darum, wo man Flüchtlinge in der Sozialhilfe hält, sondern darum, Migranten rasch in den Arbeitsmarkt zu vermitteln.“