Es ist ein wiederkehrendes Thema, das uns in diesem Wahljahr noch öfter beschäftigen wird: Soll es dabei bleiben, dass Kinder erst mit 14 Jahren strafmündig sind? Oder sollen sich schon 10- oder 12-Jährige vor dem Strafrichter verantworten müssen? Das Unbehagen mit der derzeitigen Altersgrenze ist verständlich. Denn immer wieder wird berichtet, dass Kinder Straftaten begehen, aber nicht zur Verantwortung gezogen werden können, weil sie noch unmündig sind. Ob es mehr Fälle geworden sind oder ob die Aufmerksamkeit dafür gestiegen ist, mag offen sein. Tatsache aber ist, dass Verhalten in erster Linie am Strafrecht gemessen wird. Was nicht strafbar ist, scheint akzeptabel zu sein.
Irmgard Griss