Asylwerbende sollen in Österreich Leistungen aus der Grundversorgung künftig via Sachleistungskarte erhalten, wie es in Deutschland Teile Bayerns und Hamburg mit ihrer Bezahlkarte bereits praktizieren. Innenminister Gerhard Karner und der oberösterreichische Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (beide ÖVP) sprachen in Linz über die Ausgestaltung einer solchen Karte und eine mögliche Pilotregion in Oberösterreich.
Vorteile sehen Karner und Hattmannsdorfer insbesondere in der Beschränkung auf notwendige Leistungen und den Ausschluss der Möglichkeit, Leistungen ins Heimatland zu überweisen, hieß es in einer Presseaussendung am Montag. Mit der Karte soll das System vereinfacht und Asylmissbrauch reduziert werden. Bei der Konferenz der Flüchtlingsreferenten im Juni soll ein Vorschlag auf dem Tisch liegen, kündigte Karner ein „praktisches, einfaches und kostengünstiges Modell einer Sachleistungskarte“ an.
Vorerst Betrieb in ein oder zwei Bezirken geplant
Die Hilfe Österreichs dürfe nicht missbraucht werden, betonte Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP). „Daher soll, nach Vorbild Deutschlands und insbesondere Bayerns, wo die Karte schon pilotweise zum Einsatz kommt“ auch in Österreich eine Sachleistungskarte für Asylwerbende kommen, bot Hattmannsdorfer eine Pilotregion in seinem Bundesland an. Damit könne man – nach Vorarbeit im Innenministerium – schon vor der Referentenkonferenz im Juni starten und bereits erste Ergebnisse gewinnen, die in das Projekt für ganz Österreich einfließen können, hieß es aus seinem Büro. Angedacht sei ein Betrieb in einem oder zwei Bezirken. Oberösterreich biete sich durch die Nähe zu und den guten Austausch mit Bayern an.
Beamte des Bayrischen Staatsministeriums – Bayern hat in vier Pilotregionen ein erstes Modell einer Bezahlkarte ausgerollt – stellten ihre Karte mit dem Start des Teilbetriebes am 20. März den Experten des Innenministeriums vor. Die Eckdaten: Es können keine Überweisungen durchgeführt werden, und es gibt grundsätzlich keine Barauszahlungen (bis auf maximal 50 Euro). Der Einkauf ist in Supermärkten oder Bekleidungsgeschäften möglich, einzelne Händlergruppen wie Glücksspiel sind ausgeschlossen.