Der Start der Reform der Lehrerausbildung wird nach breiter Kritik im Begutachtungsprozess um ein Jahr verschoben. Der am Mittwoch im Ministerrat beschlossene Gesetzesentwurf sieht für Volksschullehrer nunmehr einen Start der neuen Struktur mit dreijährigem Bachelor- und zweijährigem Masterstudium erst ab 2025/26 vor, für Lehrer der Sekundarstufe soll es 2026/27 losgehen. Unis und Pädagogische Hochschulen (PH) hatten wegen des straffen Zeitplans Qualitätseinbußen befürchtet.
Derzeit dauert die Lehrerausbildung für die Primarstufe (v.a. Volksschule) vier Jahre Bachelor plus ein Jahr Master. Bei der Sekundarstufe (Mittelschule, AHS, BMHS) sind es vier Jahre Bachelor plus zwei Jahre Master, künftig soll es für diese Gruppe also ein Jahr weniger sein. Die Ausbildung soll zudem praxisnäher und der Master besser berufsbegleitend studierbar und „entschlackt“ werden. So sollen etwa Doppelungen bei Bildungswissenschaften in Bachelor und Master wegfallen, betonte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) im Foyer nach dem Ministerrat. Auch neue Möglichkeiten wie das Studium von Fächerbündeln wie MINT (Mathe, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) anstelle eines Einzelfachs sind in der Sekundarstufe vorgesehen.
Lange Lehrerausbildung soll kürzer werden
Mit der Reform werde eine der weltweit längsten Lehrerausbildungen verkürzt, so Polaschek. „Wir schaffen damit ein modernes Studium, das den Ansprüchen und Erfordernissen der Schule im 21. Jahrhundert gerecht wird, natürlich bei entsprechender Bewahrung der hohen Qualität.“ Die Verschiebung des Starttermins begründete Polaschek mit der Komplexität des Vorhabens: Immerhin müssten in der Sekundarstufe, wo die Ausbildung in Verbünden von Unis und PH mehrerer Bundesländer organisiert ist, alle Institutionen gleichlautende Studienpläne entwickeln. In der Volksschule, wo jede PH einzeln die Curricula entwickelt, soll aber schon 2025/26 gestartet werden können.
Der am Mittwoch im Ministerrat abgesegnete Entwurf für das Hochschulrechtspaket, der nun ins Parlament eingebracht wird, sieht laut Presseunterlage des Bildungsministeriums auch Neuerungen bei den Plagiatsregeln vor: Plagiate an sich sollen zwar auch weiterhin nicht verjähren, allerdings soll die Möglichkeit, einen akademischen Grad wegen eines Plagiats aufzuheben oder zu entziehen, verjähren können. Polaschek begründete diese Änderung des bisherigen Entwurfs in der Unterlage damit, dass Bachelor- oder Mastertitel für sämtliche Studienleistungen vergeben würden, nicht nur für die wissenschaftliche Abschlussarbeit. Wie viele Jahre nach Abschluss diese Verjährung eintritt, wollte er auf Nachfrage allerdings nicht sagen. Thema der Pressekonferenz sei nämlich die Reform der Lehrerausbildung, verweigerte er eine Antwort.
Ebenfalls neu im Gesetzesentwurf ist außerdem die Möglichkeit gewidmeter Studienplätze in der Tiermedizin: Wie beim Humanmedizin-Studium sollen zeitlich befristet auch in der Veterinärmedizin fünf Prozent für Studierende gewidmet werden, die sich verpflichten, nach dem Abschluss für einige Zeit in der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu arbeiten.