14 Volksbegehren liegen noch bis zum 18. März zum Unterzeichnen in den Gemeindeämtern auf. Wer sich den Weg ins Amt sparen will, kann ein Volksbegehren online mit der digitalen Signatur unterschreiben. Zur Anmeldung und Eintragung eines Volksbegehrens fallen Gebühren in der Höhe von rund 3400 Euro an, die Summe wird jedes Jahr an die Inflation angepasst. Seit der letzten Gesetzesänderung 2018 bekommen Volksbegehren, die die 100.000-Unterschriften-Marke übertreffen, das Fünffache der im Vorfeld investierten Gebühren durch das Innenministerium – also insgesamt 17.000 Euro – rückerstattet.
Diese Form der Rückerstattung scheint das Einbringen eines Volksbegehrens zum lukrativen Geschäft gemacht zu haben. Gab es bis 2018 insgesamt 39 Volksbegehren, schnalzte die Nummer seit der Gesetzesänderung rapide in die Höhe. 2018 und 2019 stieg die Zahl auf je drei, 2020 waren es schon fünf Volksbegehren, 2021 sieben. Bereits 16 Initiativen waren es dann 2022, 19 in 2023 – und allein 14 Volksbegehren liegen, wie bereits erwähnt, in der aktuellen Woche zur Unterstützung auf.
Direktdemokratisches Instrument
Sind Volksbegehren also ein einträgliches Geschäft? Einer, der es wissen müsste, ist Robert Marschall. Der 58-jährige Wiener ist Unternehmer und darüber hinaus – oder vor allem? – ein umtriebiger Polit-Aktivist, der unter anderem für den EU-Austritt kämpft und seit 2018 zahlreiche Volksbegehren eingebracht hat. In diesen sieht er ein effektives direktdemokratisches Instrument: „Wir versuchen, aufzuzeigen, dass das Volk eine andere Meinung hat, als die Mehrheit im Parlament.“
Den Vorwurf des „Geschäftsmodells Volksbegehren“ kennt Marschall zur Genüge. Anfangen kann er damit nichts. Initiatoren würden mit dem Einbringen eine kostenintensive Vorleistung erbringen, ist Marschall überzeugt, die sich in den seltensten Fällen finanziell rentiere. Von einem Geschäftsmodell will er nichts wissen: „Man muss das Geld ja gleich am Anfang bezahlen. Das stellt viele vor eine finanzielle Hürde. Viele Österreicher können sich diese Summe nicht leisten.“
Das ist zweifellos richtig. Allerdings haben es sieben von Marschalls Volksbegehren zu Themen wie Anti-Impfpflicht, gegen die EU oder Kanzler Nehammer über die 100.000-Stimmen-Marke geschafft. Macht die erkleckliche Summe von 119.000 Euro aus der Kassa der Gebühren-Refundierung.
Es sind Fälle wie diese, die dazu geführt haben, dass ÖVP und die Grünen darüber nachdenken, das Volksbegehren-Gesetz zu reformieren, um finanziellen Missbrauch zu unterbinden. Offen ist jedoch, ob sich das vor dem Herbst noch ausgeht. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl sagt dazu: „Wir haben mit allen Fraktionen Gespräche aufgenommen. Der Ausgang ist jedoch offen.“ Agnes Prammer, Verfassungssprecherin der Grünen, betont, dass eine „allfällige Änderung das Instrument stärken, aber keinesfalls schwächen soll“.
Anders sieht die Situation die FPÖ, diese ortete einen „schwarz-grünen Angriff auf ein zentrales direktdemokratisches Instrument“. Engagierte Bürger, die Volksbegehren auf den Weg bringen, dürften nicht „auf dem vollen finanziellen Risiko sitzenbleiben und bestraft werden“, argumentiert die freiheitliche Verfassungssprecherin Susanne Fürst in einer Aussendung von Anfang dieses Jahres.
Es schaut so aus, als ob sich die erfolgreiche Einbringung von Volksbegehren noch eine Zeit lang ganz gut rentieren könnte.