Sie ist quasi die oberste Einflüsterin des amtierenden Vorsitzenden: Zwar sind Entscheidungen Sache von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), der laut Gesetz den Vorsitz in den beiden nun beginnenden Untersuchungsausschüssen zu den Cofag-Finanzhilfen und einem allfälligen rot-blauen Machtmissbrauch führt, aber Christa Edwards kommt als Verfahrensrichterin bei der parlamentarischen Aufklärung eine zentrale Rolle zu.
Die Richterin am Oberlandesgericht Wien und ehemalige Leiterin der Fachgruppe Jugendstrafrecht berät als Verfahrensrichterin die Vorsitzführenden in allen rechtlichen Fragen. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob eine Frage der Abgeordneten zulässig ist und ob die Auskunftsperson antworten muss oder aber das Recht in Anspruch nehmen kann, sich zu entschlagen.
Das Gesetz als fixe Richtschnur
Dabei weiß Edwards sehr gut, was auf sie in den kommenden Monaten zukommt, war sie doch bereits stellvertretende Verfahrensrichterin im turbulenten ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss. Selbst will sie ihre Rolle auf die wohl einzig geziemende Art anlegen: nüchtern. „Das Gesetz gibt vor, wie die Fragen zu stellen sind. Ich werde darauf achten und, wenn nötig, schnell eingreifen, wenn Fragen zum Beispiel unterstellend sind“, erklärte sie kürzlich in einem ORF-Interview.
Dass sie Gefallen an dem Job gefunden hat, zeigt sich nicht zuletzt auch darin, dass sich Edwards sogar eine Aufwertung der Funktion des Verfahrensrichters vorstellen kann. So könnte ein eigenes Vorschlagsrecht für Ladungen von Auskunftspersonen für eine umfassendere Perspektive auf bestimmte Problemstellungen sorgen.
Wenig Freude hat Edwards, wenn man nach allfälligen Parallelen zu ihrer Arbeit im Parlament und ihrem Beruf als Jugendstrafrichterin fragt. Ein Vergleich der Abgeordneten im U-Ausschuss mit einem schwer zu bändigen Kindergarten käme ihr nie über die Lippen. Um das zu überprüfen, bräuchte es wohl die Live-Übertragung, aber darauf konnten sich die Parteien einmal mehr nicht einigen.