Den Auftakt macht Wolfgang Peschorn. Wenn am Mittwoch die Befragungen im COFAG-Untersuchungsausschuss starten, wird sich der Chef der Finanzprokuratur als Erster den Fragen der Abgeordneten stellen. Sechs Befragungstage haben SPÖ und FPÖ Zeit, um möglichen Missständen in der Verwaltung und insbesondere bei der Auszahlung von Corona-Hilfen auf die Spur zu kommen. Denn auch wenn der Kurztitel„COFAG-Untersuchungsausschuss“ gewählt wurde, werden sich die Befragungen nur zum Teil um die Covid-19-Finanzierungs-AG drehen. „Die Vorgänge in der COFAG sind leider nur ein Mosaikstein im Gesamtbild der von der ÖVP geschaffenen Zwei-Klassen-Verwaltung“, heißt es dazu im von SPÖ und FPÖ eingebrachten Verlangen.
Konkret wollen die beiden großen Oppositionsparteien untersuchen, ob Personen mit ÖVP-Nähe, „denen ein Vermögen von zumindest einer Milliarde Euro zugerechnet werden kann, exklusive Tipps vom Finanzminister“ im Hinblick auf Förderungen und Steuerangelegenheiten erhalten haben. Genannt werden neben Signa-Gründer René Benko auch der Investor Siegfried Wolf sowie der KTM-Vorstandsvorsitzende Stefan Pierer. Im Anschluss an Peschorn sind dazu am Mittwoch und Donnerstag auch zwei Finanzbeamte, die unter anderem mit Benkos Signa zu tun hatten, sowie Marc Schmipel, einer der beiden COFAG-Geschäftsführer, geladen. Benko selbst hat für den 4. April zugesagt.
Zweiter U-Ausschuss: Befragungen starten am 13. März
Bereits 13. März starten die Befragungen für den zweiten, von der ÖVP eingesetzten Ausschuss. Die Abgeordneten wollen Unregelmäßigkeiten in SPÖ- und FPÖ-geführten Ministerien früherer Bundesregierungen ausfindig machen, es geht um Inseratenvergaben und Postenbesetzungen, bei denen die ÖVP die Bevorzugung parteinaher Personen und Unternehmen vermutet.
Doch auch einen Blick auf die COFAG wollen die türkisen Abgeordneten werfen, hier geht es freilich um Förderungen, die an FPÖ- und SPÖ-nahe Personen geflossen sind. Man wolle ein vollständiges Bild zeichnen, betont die ÖVP-Fraktion, gehe aber ohnehin davon aus, dass die Förderungen streng nach Richtlinie vergeben wurden.
Vorerst keine Einigung bei Live-Übertragung
Dass dieser zweite U-Ausschuss wie geplant über die Bühne gehen kann, steht erst seit Freitag fest. FPÖ und SPÖ wollten vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Herausgabe staatsanwaltschaftlicher Unterlagen aus dem Justizministerium durchsetzen und stellten bei dieser Gelegenheit auch infrage, ob der Untersuchungsgegenstand überhaupt den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspreche. Denn untersuchen kann das Parlament nur einen abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes, die ÖVP hat ihr Verlangen allerdings besonders weit gefasst: Bis ins Jahr 2007 zurück will man rote und blaue Ministerien unter die Lupe nehmen. Doch den Untersuchungsgegenstand zu prüfen, „kommt dem VfGH nicht zu“, hieß es am Freitag in einer Aussendung, der Antrag auf die Herausgabe der Dokumente wurde wegen mangelnder Begründung abgewiesen.
Keine Lösung zeichnet sich vorerst bisher beim Thema Live-Übertragung der Befragungen ab: Während die anderen Fraktionen eine solche seit längerem fordern, stemmte sich die ÖVP bisher dagegen. Ende des vergangenen Jahres deutete ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker einen Sinneswandel an, doch Gespräche, die seither im Hintergrund geführt wurden, haben offenbar kein Ergebnis gebracht. Die Öffentlichkeit wird also auch diese beiden Untersuchungsausschüsse nur via Medienberichte verfolgen können.