Seine Rückkehrpläne hat Herbert F. mittlerweile begraben. „Zum Wohl der Familie“, wie der 84-Jährige sagt, der kürzlich nach neun Monaten Haft in Afghanistan befreit werden konnte. Der bekannte Rechtsextremist war im vergangenen Jahr zum zweiten Mal in den asiatischen Staat gereist, um zu beweisen, dass das Land sicher wäre – das Taliban-Regime nahm den 84-Jährigen dann allerdings wegen Spionageverdachts fest.
Erst durch intensive diplomatische Bemühungen konnte die Freilassung des Wieners am Sonntag erwirkt werden. Der frühere Generalsekretär des Außenamts und jetzige Sonderbeauftragte im Kanzleramt, Peter Launsky-Tieffenthal, hatte sich für F.s Freilassung eingesetzt, das Außenministerium konsularische Hilfe geleistet. Laut Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) habe der Österreicher seine Freilassung auch maßgeblich dem Einsatz Katars zu verdanken. Dass F. unmittelbar nach seiner Freilassung ankündigte, er wolle erneut nach Afghanistan reisen, sorgte für Aufregung.
Seit Jahrzehnten besteht Reisewarnung für Afghanistan
Würde sich in einem solchen Fall das Außenministerium abermals für einen österreichischen Staatsbürger einsetzen, sollte dieser auf einer späteren Afghanistan-Reise in eine gefährliche Situation geraten? Grundsätzlich ja, antwortet das Außenministerium von Alexander Schallenberg der Kleinen Zeitung. „Im Rahmen der Möglichkeiten bemühen wir uns immer, österreichische Staatsbürgerinnern und Staatsbürger im Bedarfsfall bestmöglich konsularisch zu betreuen.“ Allerdings könnte das dem Betroffenen teuer kommen: „Wir möchten ausdrücklich festhalten, dass das Konsulargebührengesetz die Republik Österreich ermächtigt, die Kosten für allenfalls geleistete Schutzmaßnahmen bzw. Hilfeleistung in bestimmten Situationen im Regressweg von Reisenden zurückzufordern“, schreibt das Außenministerium.
Als Einladung, in Krisengebiete zu reisen, sollte das dennoch nicht missverstanden werden. Für Afghanistan bestehe „aus gutem Grund seit Jahrzehnten eine Reisewarnung“, heißt es, konsularische Hilfeleistungen seien nur sehr eingeschränkt möglich. Dringend abgeraten wird überdies auch von Reisen nach Haiti, Libyen, Mali und Myanmar, ebenso wie in den Iran, den Irak, den Jemen, den Niger und den Libanon. Ebenso besteht eine Reisewarnung für Somalia, den Sudan, den Südsudan, nach Syrien, die Zentralafrikanische Republik und die Ukraine.