Die Forderung von Wiens Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr von den Neos zu einer Erweiterung von Mitwirkungspflichten für Eltern von Schulkindern und neue Verwaltungsstraftatbestände hat Minister Martin Polaschek (ÖVP) am Dienstag zuerst abgelehnt, später aber von einer Missinterpretation gesprochen. Dazwischen hat sich wiederum Wiederkehr über das Nein des Ministers geärgert. Doch der Reihe nach.
Vor vier Jahren hatte sich die Bundesregierung in ihr Programm geschrieben, Verwaltungsstrafen im Bildungsbereich zu verankern, wenn Eltern ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen. Es ist im Wesentlichen dies, was Wiederkehr vor einigen Tage forderte. Davon schien der Bildungsminister aber abzuweichen. „Ich glaube nicht, dass Strafen funktionieren“, sagte er bei einer Pressekonferenz am Dienstag. „Wenn Eltern sich nicht für den Bildungserfolg ihrer Kinder interessieren, wird auch keine Verwaltungsstrafe helfen.“
Wiederkehrs Ärger, Polascheks Dementi
Er antwortete damit auf Fragen zu Forderungen von Wiens Stadtrat Christoph Wiederkehr von den Neos, der ebensolche Sanktionen gefordert und einen entsprechenden Vorschlag für eine bundesgesetzliche Regelung bereits dem Ministerium übermittelt hat.
Wiederkehr ärgerte sich über das Nein des Ministers: „Den Kopf in den Sand zu stecken, wird das Problem nicht lösen“, so der Stadtrat in einer Reaktion. Allerdings wollte Polaschek, wie sein Büro der Kleinen Zeitung sagte, seine Antwort nicht als kategorische Ablehnung verstanden wissen. Dies sei eine Fehlinterpretation.
Regierungsprogramm bleibt gültig
„Eltern tragen Verantwortung für ihre Kinder. Wenn sie ihre elterlichen Pflichten gegenüber der Schule und ihrer Kinder nicht erfüllen, braucht es Strafen. Es geht aber nicht nur um die Strafe an sich. Vielmehr braucht es klare Konzepte und Maßnahmen“, so Polaschek. Das Regierungsprogramm habe sehr wohl Gültigkeit in dem Punkt, ließ sein Büro wissen.
In ihrem Arbeitsprogramm wollte die türkis-grüne Bundesregierung nicht nur bestehende Strafen erhöhen, sondern eben auch „weitere Mitwirkungspflichten gesetzlich definieren“. Beispielhaft erwähnt wurde im Regierungsplan die Teilnahme am Elternabend und die Zusammenarbeit mit dem schulischen Personal. „Bei Nicht-Erfüllung dieser Pflichten soll die Möglichkeit geschaffen werden, Verwaltungsstrafen zu verhängen, falls andere Maßnahmen nicht greifen“, heißt es im Programm.
Der Artikel wurde um 17.56 Uhr mit Reaktionen des Ministers und des Stadtrats aktualisiert.