Im COFAG-U-Ausschuss gibt es den ersten Disput um nicht gelieferte Akten. Die Grünen hatten Unterlagen von zwei Immobilien aus dem Umfeld René Benkos angefordert, vom Finanzministerium aber nicht bekommen. Fraktionsführerin Nina Tomaselli bezeichnete das in der „Krone“ als „dreist“. Im BMF macht man schwammige Formulierungen dafür verantwortlich, betont aber, dass es leicht sei, durch ergänzende Beweisverlangen „exakt jene Unterlagen zu erhalten, die eigentlich gewollt sind“.
Bei den Akten, die die Grünen aus dem ÖVP-geführten Finanzministerium wollten, handelt es sich um zwei Immobilien, bei denen laut Medienberichten gerade steuerliche Prüfungen laufen – das „Chalet N“ und das Schlosshotel Igls. Tomaselli ortet hier „schwindlige Hotelkonstruktionen, die zu schwindligen Steuerkonstruktionen werden könnten“ und wirft dem Ministerium ein „Wohlfühlprogramm bei Benkos Steuerangelegenheiten“ vor.
Benko Eigentümer von Villa und Chalet?
Das „Chalet N“, eine Luxusunterkunft in Lech, sei offiziell als Hotel geführt worden. „Wir können aber durch Akten belegen, dass Benko wohl selbst sein bester Gast ist.“ Deshalb sei es „dreist, dass den Abgeordneten der Blick in die Akten verwehrt wird“.
Laut Tomaselli begründet das Finanzministerium die Nicht-Herausgabe damit, dass sowohl Villa als auch Chalet nicht Benko zuzurechnen sei. „Gleichzeitig schreiben sie, die Laura Privatstiftung gehöre schon zu Benko. Schlosshotel und Chalet gehören zur Laura Privatstiftung“, sagt die Abgeordnete.
Finanzministerium: Ergänzende Beweisverlangen möglich
Im Finanzministerium betont man auf APA-Anfrage, dass die Unterlagen nicht von dem gestellten Beweisverlangen umfasst seien. Man lege aber jeder Aktenlieferung beziehungsweise Nichtlieferung ein Übermittlungsschreiben bei, in dem die Gründe für eine Lieferung bzw. Nichtlieferung beschrieben werden, „wodurch es dem Untersuchungsausschuss auch relativ einfach möglich gemacht wird, ergänzende Beweisverlangen zu stellen, um exakt jene Unterlagen zu erhalten, die auch „eigentlich gewollt‘sind“.