Ein möglicher Ausschluss von Ex-Parteichef Alfred Gusenbauer beschäftigt weiter die SPÖ. Die Mitglieder des Bundesvorstands wurden von der sich gerne öffentlich kritisch gebenden Sektion 8 aus dem Wiener Bezirk Alsergrund nun mit ihrem Antrag beschickt. Formal eingebracht ist der entsprechende Antrag aber nicht, wie die Sektion am Montag entsprechende Medienberichte korrigierte.

„Wir haben den Antrag auch zu Informationszwecken an die Mitglieder des Bundesparteivorstands geschickt - allerdings haben wir als Sektion kein ‚Antragsrecht‘, das hat nur die nächst höhere Ebene, die SPÖ Alsergrund“, schreibt Sektionsleiterin Lea Six. Auf dieser Ebene sei der Antrag jedoch bisher weder diskutiert noch beschlossen worden. Das werde erst bei der Jahreskonferenz der SPÖ Alsergrund stattfinden.

Erzwungener Parteiausschluss wäre kompliziert

Einen Parteiausschluss zu erzwingen wäre gar nicht so einfach. Zunächst müsste der Antrag vom Parteivorstand als begründet angenommen werden. Da es sich wohl um keinen „besonders dringlichen“ Fall handelt, läge die Zuständigkeit dann bei einem Schiedsgericht, das eigene Ermittlungen zu tätigen hat. Gegen den Entscheid kann berufen werden. Im Fall eines Bundesschiedsgerichts wäre dann der Bundesparteitag das zuständige Organ.

Parteichef Andreas Babler hat bisher wenig Interesse an einem Ausschluss Gusenbauers gezeigt, ebenso wenig andere Granden wie der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser. Offen dafür plädierte nur die burgenländische Landesorganisation. Die Sektion 8 begründet ihren Antrag einerseits mit der Rolle Gusenbauers u.a. als Aufsichtsratschef bei der Signa, andererseits mit seinem Engagement für eine russische Organisation, die Wladimir Putin nahestehen soll.

Der Altparteichef selbst, der für die SPÖ 2006/2007 das Kanzleramt erobert hatte, lehnte einen Rückzug aus der SPÖ bisher entschieden ab.