Es hat nur wenige Stunden gedauert, bis die in Deutschland landesweit geplante „Bezahlkarte“ für Asylwerber auch in Österreich zum Thema wurde. Dabei handelt es sich um eine Prepaid-Karte ohne Kontoanbindung, mit der in Geschäften bezahlt werden kann. Kleinere Beträge können auch bar behoben werden. Dies will die ÖVP in Österreich nach ersten Informationen nicht – was aber rechtlich schwierig ist, sagt der Verfassungsrechtler Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck.

Eine Umstellung auf ein Kartensystem wäre grundsätzlich „nicht problematisch“, so der Jurist, wohl aber, wenn Einkäufe ausnahmslos in staatlichen zugelassenen Geschäften erlaubt sein sollten und es gar keine Möglichkeit mehr gibt, Bargeld zu beziehen, um persönliche Bedürfnisse zu decken. Aus Kärnten heißt es von der zuständigen Landesrätin Sara Schaar (SPÖ), dass dann auch Kinder in der Schule nicht ein paar Euro für einen Ausflug oder Bastelgeld bezahlen könnten.

„Keine Evidenz“ über Überweisungen

Bußjäger weist auch auf ein zweites juristisches Problem hin: Man müsse Vorkehrungen treffen, damit nicht eingesehen werden könne, welche Waren genau mit einer Karte bezogen werden, um nicht zu weit in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre einzudringen. Viele Güter werden es ohnehin nicht sein, da Asylwerber in der Grundversorgung nur ein Taschengeld von 40 Euro pro Monat erhalten sowie für Verpflegung und Hygieneartikel zwischen 230 und 260 Euro. Ebenfalls pro Monat.

Verfassungsrechtsexperte Peter Bußjäger
Verfassungsrechtsexperte Peter Bußjäger © Christoph Kleinsasser

Die ÖVP will unter anderem deshalb keine Bargeldbehebung, um Überweisungen ins Ausland zu unterbinden. Dafür gebe es aber „keine Evidenz“, sagt Lukas Gahleitner vom Verein Asylkoordination. Auch in den Büros der zuständigen Landesrätinnen in der Steiermark und Kärnten wird angesichts der geringen Beträge kein solches Problem geortet. Noch schärfer war Wiens Stadtrat Peter Hacker (SPÖ), der zu Ö1 sagte, dass vom Innenministerium erst Probleme erfunden würden und dann eine Lösung präsentiert werde, „die keiner brauche“.

Tirol hat bereits Kartensystem

In Tirol wurde bereits auf ein System mit Karte umgestellt, um Barauszahlungen zu vermeiden. Hintergrund war dort allerdings die Administration bei der monatlichen Auszahlung, wenn für Hunderte Asylwerber insgesamt doch mit größeren Mengen Bargeld hantiert werden muss. Mit dieser Karte kann auch Bargeld behoben werden.

In der Steiermark wird sowohl von Landesrätin Doris Kampus (SPÖ) als auch von Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) eine gesamtösterreichische Lösung gefordert. Diese will Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) auch prüfen, allerdings sind die Länder grundsätzlich für die Grundversorgung der Asylwerber zuständig. Auch jetzt gibt es von Land zu Land leicht unterschiedliche Regelungen, auch wenn überall die Sachleistungen dominieren.

Für ein bundesweites Rahmengesetz bräuchte die ÖVP auch die Zustimmung des grünen Koalitionspartners. Dieser zeigt sich aber skeptisch. „Die Praxis hat gezeigt, dass Sachleistungen keine Ersparnis bringen, sondern wesentlich teurer sind als Geldleistungen“, sagte der grüne Mandatar Georg Bürstmayr im „Standard“. Denn Sachleistungen seien mit einem höheren Verwaltungsaufwand und hohen Personal- und Investitionskosten verbunden. Gegen eine Geldkarte sei an sich nichts einzuwenden, solange „sichergestellt ist, dass sie von einem seriösen Finanzdienstleister abgewickelt wird und Barabhebungen weiterhin möglich sind“, so Bürstmayr.