Jubel im Parlament, wechselseitige Gratulationen auf der Regierungsbank: Knapp nach 18 Uhr ist am Mittwoch die Abschaffung des Amtsgeheimnisses vom Nationalrat beschlossen worden. Vorangegangen waren jahrelange Bemühungen unterschiedlicher Fraktionen und Regierungen, eine Mehrheit war bisher nicht möglich. Auch der türkis-grüne Anlauf zu einem Informationsfreiheitsgesetz dauerte mehrere Jahre. Dem Gesetz stimmten die Regierungsparteien sowie die SPÖ zu.
Damit sind öffentliche Stellen ab September 2025 zur Auskunftserteilung innerhalb von maximal acht Wochen verpflichtet. „Wir drehen das System um 180 Grad“, freute sich Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). „Das verstaubte Amtsgeheimnis ist Geschichte“, ging Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer „das Herz über.“ – „Es ist Schluss mit der Geheimniskrämerei.“
Erleichterung bei ÖVP, Grünen und SPÖ
Die SPÖ hatte den Beschluss mit ihren Stimmen erst möglich gemacht. Ihr stellvertretender Klubobmann Jörg Leichtfried meinte dann auch, dass eine elfjährige Diskussion zu einem guten Ende gebracht werde: „Wir bringen Österreich in Sachen Transparenz auf die Höhe der Zeit.“ Von einer endgültigen Abkehr von der josephinistischen Einstellung sprach VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl.
Unzufrieden zeigten sich FPÖ und Neos. Die beiden Oppositionsparteien hakten unter anderem dabei ein, dass die proaktive Auskunftspflicht nur für Gemeinden mit über 5.000 Einwohnern gilt. FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan erkennt hier sogar eine Verschlechterung zum Ist-Zustand. Man könne nicht einfach „Menschen erster und zweiter Klasse in Sachen Informationsfreiheit schaffen“.
Ausnahmen etwa für Landtage und Kammern prangerte Neos-Vizeklubchef Nikolaus Scherak an. Zudem sei das Gesetz durch einfache Bundes- oder Landesgesetz nicht anwendbar zu machen. Nur weil man ein Gesetz Informationsfreiheitsgesetz nenne, heiße das nicht, dass auch jeder zu Information komme. Stefan vermisste auch einige Punkte, die im Ursprungsentwurf noch beinhaltet gewesen seien, etwa eine Cooling-off-Phase für Politiker vor dem Eintritt in den Verfassungsgerichtshof.
Was die Informationsfreiheit für Bürgerinnen und Bürger bedeutet
Im Wesentlichen sieht das Informationsfreiheitsgesetz für öffentliche Stellen eine Pflicht zur Auskunftserteilung vor: Das betrifft die Verwaltungsorgane von Bund und Ländern sowie allen Gemeinden. Ebenso Auskunft erteilen müssen die mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organe. Auch nicht hoheitlich tätige Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmen mit bestimmendem Staatseinfluss sind auskunftspflichtig. Bei letzteren darf deren Wettbewerbsfähigkeit aber nicht eingeschränkt werden.