Am Mittwochnachmittag hat das Informationsfreiheitsgesetz mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und der SPÖ den Nationalrat passiert. Neben der FPÖ haben auch die Neos keine Zustimmung zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses angekündigt. Der Kompromiss zwischen den beiden Koalitionspartnern sei „eine Diskriminierung für alle Steirer am Land“, bemängelt Niko Swatek, Klubobmann der Neos Steiermark.
Was bedeutet Informationsfreiheit?
Denn während in Zukunft öffentliche Stellen beispielsweise Studien und Gutachten proaktiv veröffentlichen müssen, gilt für Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern eine Ausnahme. Diese müssen Informationen nur auf Nachfrage herausgeben. Doch die Einwohnerzahlen, an denen die Regelung im Informationsfreiheitsgesetz festgemacht werden, seien oftmals veraltet, kritisieren die Neos.
Zahlen nur alle zehn Jahre aktualisiert
Herangezogen wird nämlich jene Zahl, die bei Volkszählungen, die alle zehn Jahre stattfinden, ermittelt werden. Der jüngste Zensus fand in Österreich 2021 statt. Seither haben etwa Riegersburg und Bad Aussee die 5000-Einwohnermarke überschritten. Trotzdem werden sie bis zur nächsten Volkszählung 2031 Informationen wohl nur auf Anfrage veröffentlichen müssen. Umgekehrt könnte für Gemeinden noch mehrere Jahre lang die proaktive Veröffentlichungspflicht gelten, obwohl ihr Bevölkerung auf unter 5000 Bürgerinnen und Bürger geschrumpft ist.
Die steirischen Pinken fordern nun eine Reparatur: Statt der Zensus-Zahlen könnten die jährlich aktualisierten Daten im Finanzausgleich herangezogen werden, um zu ermitteln, welche Regeln für eine Gemeinde gelten.