Ab 1. Februar können all jene Personen Entschädigung beantragen, die bis 2002 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt wurden. Die Höhe der Zahlung variiert zwischen 500 und 3000 Euro, je nachdem, ob die Ermittlungen eingestellt wurden oder eine am Ende sogar Verurteilung erfolgte.

„Mit der Aufhebung der Urteile und der finanziellen Entschädigung übernehmen wir als Staat Verantwortung für unsere Geschichte“, wird Justizministerin Alma Zadić (Grünen) in einer Aussendung zitiert. Die Anträge für die Rehabilitierung und Entschädigung können ab 1. Februar gestellt werden: Entweder direkt vor Ort beim Landesgericht oder per Post. Die dafür notwendigen Informationen und das Antragsformular sind auf der Webseite des Justizministeriums zu finden.

Dokumente nicht Voraussetzung

Beigelegt werden sollen alle Dokumente, die die strafrechtliche Verfolgung bescheinigen, darunter eine Verurteilung, eine Freiheitsentziehung und ein Ermittlungsverfahren, das zu schwerwiegenden sozialen Nachteilen geführt hat. Das Fehlen von Dokumenten sei aber kein grundsätzlicher Hinderungsgrund, heißt es vom Ministerium, da auch auf Gerichtsakte zurückgegriffen werden kann.

Wenn gar keine Unterlagen mehr vorhanden sind, gibt es die Möglichkeit, die Rehabilitation und Entschädigung über eigene Berichte und Aussagen von Auskunftspersonen und/oder Zeugen und Zeuginnen glaubhaft zu machen. Für jedes aufgehobene Urteil werden 3000 Euro gezahlt, hinzukommen für jedes angefangene Jahr der Haft zusätzlich 1500 Euro.

Ebenfalls 1500 Euro gibt es einmalig, wenn durch die Verfolgung ein wirtschaftlicher, beruflicher oder gesundheitlicher Nachteil eingetreten ist.