Der für Tierschutz und Konsumentenschutz zuständige Minister Johannes Rauch (Grüne) plädiert dafür, die Übergangsfrist zur Umsetzung des Verbots von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung bereits 2030 enden zu lassen. Rauch legte dazu am Sonntag einen drei Punkte umfassenden Plan vor. Der Verfassungsgerichtshof hatte Anfang Jänner die ursprünglich verankerte Übergangsfrist zur Umsetzung des Verbots bis 2040 als zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt gekippt.
Dem Gesetzgeber wurde bis Juni 2025 Zeit gegeben, die Regelung zu reparieren. Rauchs Plan sieht nun vor, dass unstrukturierte Vollspaltenbuchten ab 2030 verboten sein sollen. Damit Betriebe rasch umstellen, sollen Förderungen erhöht werden. Parallel müsse die Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie eingeführt werden, damit Konsumentinnen und Konsumenten bewusst österreichisches Fleisch wählen können, hieß es aus dem Ministerium.
Rauch: „Bäuerinnen und Bauern brauchen Planungssicherheit“
Rauch drängte den Koalitionspartner ÖVP auf eine rasche Einigung: „Bäuerinnen und Bauern brauchen Planungssicherheit. Für ein rasches Ende der unstrukturierten Vollspaltenbuchten müssen wir die Förderungen erhöhen und den künftigen Standard bei der Haltung definieren.“