Es ist ein Rückschlag für den Cofag-Untersuchungsausschuss. Der VfGH hat einen Antrag von Abgeordneten der SPÖ und FPÖ zurückgewiesen, weitere Gesellschaften des Bundes zur Lieferung von Akten und Unterlagen zu verpflichten. Schuld ist ein formaler Fehler: Zu wenige Abgeordnete, die dazu berechtigt waren, hätten den Antrag gestellt, erklärt das Höchstgericht am Freitag in einer Aussendung.

Insgesamt hatten sich 46 rote und blaue Abgeordnete an den VfGH gewandt. Im Dezember hatte ein Beweisbeschluss des von SPÖ und FPÖ verlangten Cofag-Untersuchungsausschusses den Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats passiert. Darin wird aufgezählt, welche Organe und Gesellschaften dem Ausschuss Akten liefern müssen. Den beiden größeren Oppositionsparteien ging diese Liste allerdings nicht weit genug, so wollte man etwa auch Gesellschaften wie die Österreichische Beteiligungs AG (Öbag) und die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) umfasst sehen.

Nun hat das Gericht den Antrag zurückgewiesen. Sechs der Abgeordneten hatten nämlich gleichzeitig auch dem Beweisbeschluss zugestimmt. Damit waren sie nicht mehr berechtigt, den Antrag auf eine Ausweitung zu stellen. Die übrigen 40 Mandatare sind weniger als ein Viertel der insgesamt 183 Nationalratsabgeordneten und damit weniger, als für einen solchen Antrag erforderlich wären, heißt es in der Aussendung des VfGH.