Es ist eine halbe Milliarde Euro, die vor allem bei den Neos für Kopfschütteln sorgt. Rund 550 Millionen Euro kosteten 2022. Zusatzpensionen für ehemalige Beschäftigte in (teil-)öffentlichen Unternehmen, geht aus Zahlen des Rechnungshofs hervor. Umfasst sind dabei lediglich Unternehmen mit einer Beteiligung des Bundes.

Mit 370 Millionen Euro entfällt der größte Brocken auf pensionierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialversicherungen, dahinter folgt der Finanz- und Versicherungsbereich mit der österreichischen Nationalbank. Im Vergleich zu 2021 sind die Kosten für solche Sonderleistungen, die zusätzlich zur gesetzlichen Pension ausbezahlt werden, sogar leicht gestiegen. Umfasst sind

Dabei wurden die sogenannten „Dienstordnungspensionen“ bei den Sozialversicherungen bereits in den 1990er Jahren abgeschafft. Doch immer noch gehen Menschen mit alten Verträgen in Pension, die sich über Zahlungen zusätzlich zur regulären Pension freuen dürfen.

Nachträgliche Eingriffe in Pensionen kaum möglich

Dass diesen dieses Zuckerl nun im letzten Moment gestrichen wird, ist allerdings nicht zu erwarten. Dabei sind derartige Zusatzpensionen in neueren Verträgen längst passé. Doch rechtlich wäre ein nachträglicher Eingriff heikel. Für Pensionen gilt der Vertrauensschutz, was bedeutet, dass es im Normalfall keine kurzfristigen Verschlechterungen für Pensionistinnen und Pensionisten geben darf. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Sozialversicherungen wirtschaftlich besonders gefährdet wären, könnte es geringfügige Eingriffe geben, erklärt Wolfgang Mazal, Arbeitsrechtsexperte an der Uni Wien. „Die Zulässigkeit ist theoretisch möglich, aber praktisch extrem unwahrscheinlich“, sagt der Jurist im Gespräch mit der Kleinen Zeitung.

Indes ist Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) in der Aufregung um hohe Pensionsausgaben um Beruhigung bemüht. Am Dienstag hatte der zuständige Ausschuss des Nationalrats eine Gebarungsprüfung des Rechnungshofs zur Nachhaltigkeit des Pensionssystems debattiert. Dieses stehe wegen der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Geburtenrate vor Herausforderungen, warnen die Prüfer. Auch Rauch sah Verbesserungsbedarf, man wolle etwa die Angleichung des tatsächlichen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter forcieren. Eine „Untergangsstimmung“ sei dennoch nicht angebracht, betonte der Minister.