Die Spekulationen über ein Vorziehen der Nationalratswahl reißen nicht ab. So sollen sich etwa die VP-Länderchefs beim Treffen im Kanzleramt Sonntagabend laut Medienberichten mehrheitlich dafür ausgesprochen haben. Von der ÖVP-Klausur in Krems am Dienstag hieß es allerdings in einer Stellungnahme auf APA-Anfrage, vorgezogene Wahlen seien „kein Thema“.
Bei der Arbeitsklausur gehe es um „die Inhalte des Österreich-Plans von Bundeskanzler Karl Nehammer sowie um die Regierungsarbeit bis zum Herbst“. An Spekulationen über einen vorgezogenen Wahltermin wolle man sich „nicht beteiligen“.
Regulärer Termin im Herbst
Dass die Regierungsmitglieder der ÖVP, die allesamt noch eigene Vorhaben abarbeiten wollen, so spät wie möglich wählen wollen, ist wenig überraschend. Der reguläre Termin für die Nationalratswahl wäre im Herbst. Für einen Urnengang noch vor dem Sommer bräuchte es gemäß Fristenlauf einen Neuwahlbeschluss bis spätestens Anfang März.
Für einen in Medienberichten immer wieder kolportierten „Neuwahldeal“ zwischen Türkis und Grün gibt es keine offizielle Bestätigung aus den Regierungsparteien. Laut einem Bericht des „Standard“ sollen sich ÖVP und Grüne im Sommer darauf geeinigt haben, dass vorzeitige Wahlen nur in Absprache ausgerufen werden. Damit soll ein sogenanntes freies Spiel der Kräfte im Nationalrat in den letzten Wochen vor der Wahl und eine Rückabwicklung türkis-grüner Projekte verhindert werden.
Eine Zusammenlegung von Nationalratswahl und EU-Wahl wäre zwar rechtlich möglich, ein derartiger Superwahlsonntag würde aber Experten zufolge administrativ eine gewaltige Herausforderung darstellen. Für die beiden bundesweiten Wahlen gebe es unterschiedliche Gruppen von Wahlberechtigten und Fristenläufe.
Grundsätzlich kann die Mehrheit im Nationalrat die vorzeitige Auflösung des Parlaments beschließen und einen Neuwahlbeschluss fassen. Nach dem Neuwahlbeschluss muss die Wahl von der Bundesregierung durch Verordnung im Bundesgesetzblatt ausgeschrieben werden. Diese muss den Wahltag enthalten, der von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates festgelegt wird. Zudem muss die Verordnung den Stichtag enthalten, der am zweiundachtzigsten Tag vor dem Wahltag liegen muss.