Im Juli 2022 beschloss der Nationalrat in einer Novelle des Tierschutzgesetzes eigentlich das Ende der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung. Es gab allerdings einen Haken: Bestehende Anlagen konnten noch bis 2039 weiter betrieben werden, das Aus galt bisher nur für Neubauten, was schon damals SPÖ und Neos empörte. Auch die FPÖ nannte die Tierschutzmaßnahmen „Politik der Schwachsinnigen“.
Das Thema erregt seit langem die Gemüter, Tierschutzorganisationen laufen seit Jahren gegen Vollspaltenböden Sturm. Nunmehr wurde von der Politik den Rufen doch Gehör geschenkt. Bereits ab kommendem Jahr sind sie bei Neu- oder Umbauten untersagt. Allerdings ist das endgültige Aus erst mit 2040 fixiert.
Nun hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) einem Antrag der Burgenländischen Landesregierung stattgegeben. Die entsprechende Bestimmung im Tierschutzgesetz wird mit 1. Juni 2025 aufgehoben: Die Übergangsfrist für Vollspaltenbuchten ist mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt.