Aktuell liegen im Innenministerium 14 Anträge für die Einleitung eines Volksbegehrens auf, in der Unterstützungsphase befinden sich derzeit sogar 54 Bürgeranliegen. Die Forderungen reichen dabei vom Kampf gegen die ORF-Gebühr und Klimalügen über Plädoyers für ein leistbares Leben und eine attraktivere Pflege bis hin zum Erhalt des Bargelds und gleich zwei Begehren zum Thema EU-Sanktionen gegen Russland: Das eine spricht sich für diese aus, das andere dagegen.
Im Erfolgsfall winken bisher 17.000 Euro
Was nur wenige wissen: Zur Anmeldung und Eintragung eines Volksbegehrens fallen Gebühren in der Höhe von rund 3400 Euro an. Im Falle der Erreichung von 100.000 Unterschriften – bei Erreichung dieser Grenze muss ein Volksbegehren vom Nationalrat behandelt werden – erhalten die Initiatoren das Fünffache dieser Gebühren zurück, in Summe also 17.000 Euro.
In der Höhe dieser Summe wittern ÖVP und Grüne nun Missbrauchspotenzial, weshalb die Regierung eine Reform des Volksbegehrengesetzes anstrebt. „Gesetzliche Anpassungen sind dringend notwendig“, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl gegenüber dem „Kurier“. Die Grüne Verfassungssprecherin Agnes Sirkka Prammer spricht sich dafür aus, dass künftig nur noch jene Kosten rückerstattet werden sollen, die nachweislich für die Unterschriftensammlung angefallen sind. Jedoch nur bis maximal bis eben jenen 17.000 Euro.
Die FPÖ protestiert
Vehement dagegen spricht sich die FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst aus, die von einem „schwarz-grünen Angriff auf ein zentrales direktdemokratisches Instrument“ warnt. Den Initiatoren und damit Bürgern pauschal Geschäftemacherei sowie Missbrauch zu unterstellen, sei „schäbig und ein neuer Tiefpunkt schwarz-grüner Niedertracht“, so Fürst.