Die neue U-Ausschuss-Saison wird mit einer Streitschlichtung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) beginnen. SPÖ und FPÖ hatten bei ihrem Verlangen zur Prüfung der Covid-19-Finanzierungsagentur (Cofag) 27 Behörden, Institutionen und staatliche Unternehmen aufgelistet, die Akten liefern müssen. Sechs davon wurden mit türkis-grüner Mehrheit aus dem Beweisbeschluss entfernt. Im Jänner wird das Höchstgericht über die Zulassung entscheiden.
„ÖVP und Grüne wollen dem U-Ausschuss die Akten zu den Immo-Deals und anderen fragwürdigen Geschäften mit René Benko vorenthalten“, sagt SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer. Weil teilweise Deals über die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) liefen, wollten die Roten die BIG inkludieren. „Diese Vertuschung versteht niemand“, so Krainer.
Hanger verweist auf rechtliche Gründe
Andreas Hanger, Fraktionsführer der ÖVP, weist diesen Vorwurf zurück. Es seien nur rechtliche Überlegungen gewesen, warum die sechs Staatsunternehmen gestrichen wurden. Neben der BIG betrifft das die Abbaugesellschaft ABBAG, die Staatsholding Öbag, die Bundesbeschaffung GmbH sowie zwei Gesellschaften der Austrian Real Estate, einer Tochter der BIG. Der Untersuchungsausschuss könne nur Verwaltungshandeln prüfen, nicht aber jenes von ausgelagerten Unternehmen, erklärt Hanger.
Die für Jänner avisierte Entscheidung des VfGH könnte über den konkreten Anlass hinaus relevant werden. Im Fall der Cofag hatte der VfGH heuer erkannt, dass diese Auslagerung mit all ihren Konsequenzen auch für die parlamentarische Kontrolle nicht rechtens war, da die Cofag auch als privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen staatliche Verwaltung betreibt. Unter anderem deshalb kann die Covid-Finanzierungsagentur auch untersucht werden.
Was darf der Staat ausgliedern?
Die Entscheidung hatte auch Rechtswissenschafter aufhorchen lassen, da es die erste Entscheidung dieser Art war und potenziell zu neuen Grenzziehungen führen könnte, welche Tätigkeiten der Staat in die Privatwirtschaftsverwaltung ausgliedern darf und welche nicht. Die Cofag kann zwar aus unterschiedlichen Gründen als ein Extremfall angesehen werden, Abgeordnete der Opposition hoffen aber, dass bald auch andere ausgelagerte Stellen in den Kontrollbereich des Parlaments fallen.
Das Umweltbundesamt und der Österreichische Integrationsfonds, die ebenfalls ausgelagerte Stellen des Bundes sind, verblieben übrigens auf der Liste jener Behörden und Unternehmen, die zu Aktenlieferungen verpflichtet werden sollen.