Es war ein zentrales Vorhaben der damaligen türkis-blauen Bundesregierung. 2019 wurde mit der Schaffung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen auch die Verstaatlichung der Rechtsberatung von Asylwerberinnen und Asylwerbern beschlossen, finalisiert wurde die Reform unter Türkis-Grün. Davor war diese Leistung etwa durch Vereine wie Caritas und Diakonie erbracht worden.

Seit Dezember 2022 prüfte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) unter anderem, ob die Unabhängigkeit dieser Rechtsberatung sichergestellt sei. Diese sei zwar vertraglich, aber nicht ausreichend gesetzlich abgesichert, hat das Höchstgericht nun entschieden. Dadurch werde das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt. Verfassungskonform ist laut der Prüfung des VfGH hingegen die Rechtsform der GmbH.

BBU-Geschäftsführer zufrieden mit Entscheidung

Die entsprechenden Bestimmungen werden als verfassungswidrig aufgehoben. Bis 1. Juli 2025 hat der Gesetzgeber nun Zeit, eine gesetzliche Neuregelung vorzunehmen. Damit wird es wohl die nächste Bundesregierung sein, die sich mit der Neuregelung befassen muss.

BBU-Geschäftsführer Andreas Achrainer zeigte sich in einer Aussendung zufrieden mit der Entscheidung. Innerhalb der Bundesbetreuungsagentur habe man die Unabhängigkeit der Beraterinnen und Berater bereits „außerhalb jedes Zweifels gestellt“. Man begrüße daher die Erkenntnis, „wonach die Unabhängigkeit nun auch auf gesetzlicher Ebene stärker abgesichert werden soll“.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) fühlte sich durch das Erkenntnis bestätigt. Sie habe sich dafür eingesetzt, die Unabhängigkeit der Rechtsberatung abzusichern, im entsprechenden Rahmenvertrag sei es gelungen, solche Garantien zu verankern. „Trotzdem habe ich bereits damals gesagt, dass es eine gesetzliche Lösung für die Unabhängigkeit braucht“, heißt es von Zadic.  Sie freue sich deshalb über die Entscheidung des VfGH, dass die Garantien künftig auch gesetzlich verankert werden müssen.