Die von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) nach dem Auftauchen von Tonaufnahmen des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek eingesetzte Untersuchungskommission ist komplett. Neben dem Korruptionsexperten Martin Kreutner, der bereits Anfang Dezember als Leiter präsentiert worden war, sind noch sechs weitere Expertinnen und Experten vertreten. Wie angekündigt, wird es auch eine Meldestelle geben, an die sich Hinweisgeber anonym wenden können.
Die weisungsunabhängige Kommission ergänzen der ehemalige Präsident des bayrischen Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, Strafrechtsprofessor Robert Kert (Wirtschaftsuniversität Wien), der ehemalige OGH-Vizepräsident Matthias Neumayr, die Präsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Angelika Prechtl-Marte, sowie die im Justizministerium für Compliance zuständige Abteilungsleiterin Ruth Straganz-Schröfl und Oberstaatsanwältin Michaela Breier von der Oberstaatsanwaltschaft Linz.
Zeitraum von 2010 bis 2023 wird unstersucht
Anlass für die Einsetzung der Kommission war das Auftauchen einer Aufnahme, auf der Pilnacek, einst mächtigster Mann im Justizministerium, bei einer abendlichen Runde mit Bekannten im Wirtshaus Ende Juli sagt, die ÖVP habe verlangt, dass er Ermittlungen einstelle und Hausdurchsuchungen abdrehe, was er stets alles abgewehrt habe. Namentlich nannte er unter anderem Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP).
Aufklären soll die Kommission durch Aktenstudium und Interviews nun etwa, ob es vom 1. Jänner 2010 bis Dezember 2023 Einflussnahmen auf staatsanwaltschaftliche Vorgänge gegeben hat. Den Startzeitpunkt markiert dabei in etwa der Amtsantritt Pilnaceks als Sektionschef (Herbst 2010). Ebenfalls untersucht wird, ob es Interventionen etwa von politischen Parteien auf die Justizverwaltung gegeben hat. Die Arbeit der Kommission soll am 31. Mai 2024 abgeschlossen sein, der Endbericht wird am 15. Juni vorgelegt und in der Folge veröffentlicht.
Zugriff auf die der Meldestelle übermittelten Informationen soll ausschließlich die Untersuchungskommission haben. Über einen geschützten Postkasten sollen die Hinweisgeberinnen bzw. Hinweisgeber dann Informationen über das weitere Vorgehen. Die Zugangsdaten sollen anonym und für niemanden sichtbar sein, auch die Verwendung von Pseudonymen ist möglich. Erreichbar ist die Meldestelle über einen Link auf der Homepage des Justizministeriums.