Durchaus große Themen hat der Verfassungsgerichtshof bei seinen Beratungen in den kommenden Wochen vor sich. So sollen die Höchstrichter etwa entscheiden, ob die Möglichkeiten zur Sicherstellung von Mobiltelefonen rechtskonform sind. Geprüft werden auch die Regeln zur Vergabe von Immobilienkrediten sowie die Verfassungskonformität der Pensionsaliquotierung. Ackerboxen und die Asylbetreuungsagentur sind weitere zu beratende Materien.
Vielleicht die meiste Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit dürfte das Thema Handysicherstellung auf sich ziehen. Ein Kärntner Unternehmer, gegen den wegen Untreue ermittelt wird, sieht das Recht auf Privatleben und Datenschutz verletzt. Zu dem Thema hatte der VfGH schon im Juni eine öffentliche Verhandlung durchgeführt. Auf einen Entscheid wird noch gewartet.
Strenge Kreditvorgaben Thema beim Höchstgericht
Bei der Pensionsaliquotierung geht es um eine gesetzliche Bestimmung, wonach es vom Monat des Pensionsantritts abhängt, wie hoch die Erhöhung des Bezugs im ersten Pensionsjahr ausfällt. SPÖ und FPÖ, die den Fall vor das Höchstgericht gebracht haben, sind der Meinung, dass die Bestimmung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Der VfGH behandelt in dieser Frage überdies etwa 470 Anträge von Betroffenen sowie weitere rund 110 Anträge von Arbeits- und Sozialgerichten.
Seit Monaten Thema sind die relativ rigiden Vorgaben bei der Kreditvergabe nun auch beim Höchstgericht. Ein Vorarlberger hat beantragt, Teile einer Verordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) in Bezug auf die Vergabe von Immobilienkrediten als gesetzwidrig aufzuheben. Diese führt insbesondere dazu, dass Kreditinstitute Obergrenzen für neu vereinbarte private Immobilienkredite einhalten müssen, wobei eine Ausnahme für Kreditnehmer vorgesehen ist, deren gesamte Kreditverbindlichkeiten 50.000 Euro nicht übersteigen.
VfGH befasst sich auch mit Bundesbetreuungsagentur
Weiter beraten wird, ob die Inkludierung der Rechtsberatung in die Bundesbetreuungsagentur verfassungskonform ist. Der VfGH hatte diesbezüglich Bedenken und ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Ferner in Diskussion stehen zwei Bestimmungen in Sachen Gewaltschutz. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hält es für verfassungswidrig, dass polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbote vom Verwaltungsgericht nur beschränkt überprüft werden können. Verwaltungsgericht Wien und Landesverwaltungsgericht Tirol wiederum haben Bedenken bezüglich der Bestimmung, dass eine Person, gegen die von der Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot erlassen wurde, automatisch an einer Gewaltpräventionsberatung teilnehmen muss.
Weitere Materien, die den Verfassungsgerichtshof beschäftigen: Einmal mehr beraten wird, ob für Ackerboxen das Öffnungszeitengesetz gilt. Einen neuen Anlauf gibt es seitens der burgenländischen Landesregierung zur Abschaffung von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung. Eine öffentliche Verhandlung angesetzt ist zum Antrag der Gemeinde Krumpendorf, einem Mitglied des Gemeinderats das Mandat abzuerkennen.